Ich habe heute den Rasen meines gemieteten Hauses gemäht, dabei habe ich vorher nicht nach Steinen gesucht, bzw. dementsprechend auch keine entfernt. Jetzt ist es passiert, das ein Stein in unser Esszimmerfenster geflogen ist und dort ein schönes Loch entstanden ist. Ich bin der Meinung meine Haftpflichtversicherung sollte den Schaden übernehmen, bin mir aber nicht sicher, wie genau man das der Versicherung gegenüber formulieren muss, bzw. ob sie die PH solche Schäden übernimmt. Mein Vermieter, wird ein neues Fenster gewiss nicht bezahlen wollen.
Danke im voraus…!!
Sascha
Hallo.
In meiner Kundschaft ist mit einem Rasenmäher ein KFZ beschädigt worden. Das wurde anstandslos reguliert.
Sollte also über die PHV gehen, solange
a) Du nicht Eigentümer der beschädigten Sache bist (das dürfte bei Mieter passen)
b) Deine PHV für Mietsachschäden aufkommt.
Grüße
Claude Burgard
http://www.facebook.com/VersicherungsmaklerSB
Hallo Kollege,
Sollte also über die PHV gehen, solange
a) Du nicht Eigentümer der beschädigten Sache bist (das dürfte
bei Mieter passen)
b) Deine PHV für Mietsachschäden aufkommt.
Greift hier nicht evtl. der „Glasausschluss“ in der PHV? Wenn der Mieter die Fensterscheibe „seiner“ Wohnung beschädigt - geht Regulierung das m.E. ausschließlich über die Glasversicherung. Etwas anderes wäre natürlich - wenn es sich um die Verglasung beim Nachbarn handeln würde. (Vorsichtshalber gleich mal Hinweis an den Fragesteller: Nicht tricksen! Die Gefahr wäre hier sehr groß, dass die PHV das bemerkt. Und das kann sehr böse Folgen haben!)
Grüße
Claude Burgard
Gruß J.K.
Greift hier nicht evtl. der „Glasausschluss“ in der PHV? Wenn
der Mieter die Fensterscheibe „seiner“ Wohnung beschädigt -
geht Regulierung das m.E. ausschließlich über die
Glasversicherung.
Richtig. Ausschluss von Glasschäden an dauerhaft gemieteten Immobilien, weil dafür ein eigener Vertrag abgeschlossen werden kann.
Zusätzlich: bei selbstfahrenden Benzinrasenmähern könnte auch noch die Benzinklausel (Ausschluss) greifen - je nach Bedingungswerk.
Hallo,
ein schönes Loch entstanden ist. Ich bin der Meinung meine Haftpflichtversicherung sollte den Schaden übernehmen,
ich bin Jörgs Meinung und widerspreche Claude. Hier zahlt nur die Glasversicherung, wenn Du eine hast. Die Privathaftpflicht tritt hier nicht ein.
Gruß
Nordlicht
Ok, danke auf jeden Fall, für die Antworten. Ich denke, das die PHV wirklich nicht zahlt, da es Glasbruch ist. Da werde ich dann wohl oder übel selber in die Tasche greifen müssen…
Danke
Sascha