Liegt irgendein Stein auf der Straße und wird vom LKW hochgeschleudert, stellt das eine sogenanntes „unabwendbares Ereignis“ dar und Sie erhalten keinen Schadenersatz.
Fällt der Stein NACHWEISLICH vom vor Ihnen fahrenden LKW und Sie haben einen Schaden an ihrem Fahrzeug, haben Sie gute Chancen Schadenersatz wegen Verschuldens bzw. aus der sogenannten „Betriebsgefahr“ zu erhalten.
Ganz wichtig dabei:
Sie müssen das beweisen!
Haben Sie einen Zeugen der bestätigen kann, dass der LKW überladen war, die Ladung verrutscht ist, oder dass sich Steine aus der Zwillungsbereifung gelöst haben und ihnen daraus der Schaden entstanden ist?
Also notfalls Beweisfotos machen!
Ansonsten behauptet der „Verursacher“, dass der Stein von der Fahrbahn hochgeschledert wurde, und dann ist es so, dass Sie wenig Chance haben Schadenersatz zu erhalten.
Viele Grüße
R.M.