Steinschlagschaden

Stimmt das: Wenn vor mir ein LKW fährt und ein Stein von der Schütte fällt und mir in die Windschutzscheibe fliegt, zahlt die Haftpflichtversicherung des LKWs. Wenn der Stein aber auf der Straße lag, der LKW drüberfuhr und dabei den Stein nach hinten auf meine Scheibe wegschleudert, dann muss ich das selber zahlen???

Liebe Grüße!

Gerd Wagner

Liegt irgendein Stein auf der Straße und wird vom LKW hochgeschleudert, stellt das eine sogenanntes „unabwendbares Ereignis“ dar und Sie erhalten keinen Schadenersatz.
Fällt der Stein NACHWEISLICH vom vor Ihnen fahrenden LKW und Sie haben einen Schaden an ihrem Fahrzeug, haben Sie gute Chancen Schadenersatz wegen Verschuldens bzw. aus der sogenannten „Betriebsgefahr“ zu erhalten.
Ganz wichtig dabei:
Sie müssen das beweisen!
Haben Sie einen Zeugen der bestätigen kann, dass der LKW überladen war, die Ladung verrutscht ist, oder dass sich Steine aus der Zwillungsbereifung gelöst haben und ihnen daraus der Schaden entstanden ist?
Also notfalls Beweisfotos machen!
Ansonsten behauptet der „Verursacher“, dass der Stein von der Fahrbahn hochgeschledert wurde, und dann ist es so, dass Sie wenig Chance haben Schadenersatz zu erhalten.

Viele Grüße
R.M.

Soweit ich weiß, stimmt das leider.

Hallo Gerd,
Das stimmt leider so, aber eine Teilkaskoversicherung würde den Schaden am Glas zahlen.

Gruß Herbert

Hallo Gerd,

wenn der Stein von der Schütte des LKW´s fällt ist grundsätzlich die Haftpflicht des LKW´s haftbar zu machen. Besteht eine Teilkaskoversicherung, so übernimmt diese, sofern der Schädiger nicht feststellbar ist, den Glasschaden.

Beste Grüße

Hallo Herr Wagner,

da kann ich Ihnen leider nicht rechtsverbindlich weiterhelfen- im Falle rate ich Ihnen einfach bei Ihrer Versicherungsgesellschaft für KfZ-Haftpflicht und Teil-bzw. Vollkasko nachzufragen, wie das dort gehandhabt wird. In Einzelheiten können sich Gesellschaften mit besserer Leistung für den Kunden positiv abheben.
Mit freundlichen Grüssen aus München

N. Weber
Finanz-Coach