Hallo zusammen,
heute habe ich auch mal eine Frage. Ich hoffe, dass diese nicht zu komplex ist.
Mitarbeiter A aus Werk X soll aufgrund der Pensionierung von Mitarbeiter B ins Werk Y versetzt werden (als Ersatz). Mitarbeiter A gefällt dies nicht unbedingt, weiss aber, dass er sich gegen die Versetzung nicht wirklich wehren kann, da in seinem Areitsvertrag steht, dass er global eingesetzt werden kann. Für den in Pension gehenden Kollegen gibt es aktuell kein Stellenprofil - dieser war multifunktional einsetzbar und wirkte auch in sehr vielen unterschiedlichen Kreisen mit.
Kann Kollege A durch die Versetzung ein Stellenprofil des Mitarbeiters B anfordern, um die Tätigkeiten aus seinem bisherigen Arbeitsverhältnis zu vergleichen bzw. um bei zusätzlichen Tätigkeiten/Verantwortungen ggf. in Gehaltsverhandlungen zu treten.
Wie sieht es bei einem Wohnortwechsel bei einer Versetzung aus? Muss dort der AG auch einen Teil zu beisteuern oder ist dies alleiniges Problem des AN, wenn dieser recht kurzfristig versetzt werden soll?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Hilfe.
Mfg
mugel84