Stellplatz auf Firmen-Parkplatz fest zugewiesen?

Hallo liebe Wissende, vor dem Gebäude unseres Arbeitgebers gibt es einen Großparkplatz, auf dem wir seit kurzem privat Stellplätze mieten können. Das Gelände wird noch mit anderen Unternehmen geteilt. Hat man denn mit der Parkplatzmiete auch Anspruch auf einen fest zugewiesenen Platz? Ansonsten kann der Vermieter ja einfach überbelegen und das Problem eines komplett besetzten Areals den Mietern überlassen…? Sorry, passt nicht ganz in „Verkehrsrecht“— aber Mietrecht ist es ja auch nicht, denke ich.

Arbeitsrecht?
nur mal so: deine Frage kann nur der AG beantworten, da der ja selbst entscheiden darf, was auf seinem Grundstück gemacht wird.
Hier bei uns hat man nur das Recht, sein Auto abzustellen erworben - keinen festen Platz. Es werden sogar 3x mehr Parkerlaubnisse erteilt, als Plätze vorhanden - und das klappt, da ja nicht immer alle mit den Auto kommen.

Frag den Arbeitgeber ! Wen sonst !

Das sollte idealerweise in den Mietbedingungen bzw. im Vertrag stehen, die/den der Arbeitgeber doch sicher ausgearbeitet hat?
Ein einfaches „Für nur fuffzich Flocken im Monat dürfen Sie Ihr Auto auch privat dort parken“ wär ein bisschen… unprofessionell.

Gruß,

Kannitverstan

Hallo,

man mietet offenbar keinen Stellplatz, sondern zahlt für eine Abstellberechtigung.
Anrecht auf einen bestimmten Stellplatz hat man, wenn dieser im Mietvertrag definiert ist.
Bei voll belegtem Parkplatz würde ich mal sagen, dass es auf den Vertrag ankommt.
Ohne Zusatzklausel erwarte ich, dass ich als Mieter einen (irgendeinen) Parklplatz bekomme.
Sind alle belegt, würde ich den Vermieter informieren.
Als Vermieter würde ich allerdings den Vertrag so gestalten, dass ich dem Mieter das Recht zur Benutzung der vorhandenen Stellplätze im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten einräume.

nicht ganz, denn der AG vermietet nicht, sondern ein externes Unternehmen.

PS: Nicht der Arbeitgeber vemietet, sondern ein externes Unternehmen. Und ganz billig wird es auch nicht.

Dann frage bitte dieses Fremdunternehmen, bei dem Du (ihr) ja offenbar einen solchen Mietvertrag über Stellplätze abgeschlossen habt.
Es kommt doch nur auf diesen Vertrag an, was vereinbart wurde.

Gibt es feste zugewiesene Plätze (markiert mit Nummern oder Schild? für die Stellplatzmieter oder gilt nur „Parken Sie wo und wenn Platz ist“.

Nun - es hat ja niemand ein Recht auf einen (kostenlosen) Stellplatz.

Vielleicht sollte man das Gesamtpaket - Auto, Sprit, Stellplatz, Zeit - mal mit denen anderen Möglichkeiten - Mitfahrgemeinschaft, Öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad, Motorroller - vergleichen.
Gruß
anf

Hallo,

Du mietest das doch prvat, oder? Dann ist das eine Sache zwischen vermieter und Mieter. Auf manchen Plätzen hat man einen festen Parkplatz sammt Nummer und auf anderen „im Bereich 25-35“ oder so. Da weiss dann entweder der AG oder eben der vermieter mehr drüber wie das geregelt ist.

Antwort bleibt die gleiche.
streich AG - setzte Vermietungsfirma