Stellplatz vermieten - wie versteuert?

Hallo,

wie müssten Mieteinnahmen für einen Stellplatz versteuert werden in folgendem Fall?

Angestellter A hat eine doppelte Haushaltsführung und dazu einen Mietvertrag abgeschlossen, der sowohl eine möblierte Wohnung als auch einen Stellplatz einschließt. Der Stellplatz soll nun (unter)vermietet werden, und zwar zum Preis, den A selbst zahlt.

Nach meinem Verständnis
a) geht A dabei ein Teil des Steuervorteils durch die doppelte Haushaltsführung verloren (geschätzt 50% der Stellplatzmiete)
b) müsste A dann die Mieteinnahmen versteuern. Zwar wären sie pro Jahr unterhalb der Grenze von 520 Euro, zusammen mit Pachteinnahmen würde der Betrag aber überschritten.
c) würde evtl. sogar Umsatzsteuer anfallen
d) wäre die Vermietung insgesamt uninteressant, da zwar Mieteinnahmen erzielt werden, diese aber versteuert werden müssen, und gleichzeitig der Steuervorteil von a) verloren geht. Daher wäre die Vermietung einiger Aufwand für ein Nullsummenspiel.

Ist mein Verständnis hier korrekt, oder wie sieht die Rechnung steuerlich tatsächlich aus?

Vielen Dank im Voraus!

Servus,

dem A erwachsen keine Einkünfte aus der Vermietung, da er keinen Überschuss der Einnahmen über seine eigenen Ausgaben erzielt. Also nichts zu versteuern.

Seine Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung werden um den Betrag geringer, den er bisher für den Stellplatz bezahlt hat.

Ab einem zu versteuernden Einkommen von 55.000 € beträgt der Grenzsteuersatz (zusätzliche ESt / zusätzliches Einkommen) für nicht Verheiratete 42 Prozent, einschließlich Solidaritätszuschlag etwa 44 Prozent.

USt ist abzuführen, wenn der Gesamtumsatz im ersten Jahr und danach im jeweiligen Vorjahr 22.000 € und 50.000 € im laufenden Jahr übersteigt.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Hallo und danke für die schnelle Antwort :slight_smile:

Dann wären also gar keine Steuern fällig, auch keine Umsatzsteuern.

Wenn ich die Auswirkungen auf A durch die verringerten Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung berechnen möchte, ist folgende Rechnung dann korrekt (mit 40 Euro Monatsmiete für den Stellplatz und 42% Steuersatz gerechnet)?

Bisher zahlt A 40 Euro, erhält aber über die Steuer 0,42 * 40 Euro = 16,8 Euro zurück.
Künftig zahlt A 40 Euro und erhält 40 Euro zurück.

Bei einer Vermietung bleiben A also monatlich 40 Euro - 16,8 Euro = 23,20 Euro mehr.

Servus,

wegen des unverändert erhobenen Solidaritätszuschlags geht es um 17,60 € statt 16,80 €, damit wird der relative Vorteil der Vermietung etwas kleiner, nur 22,40 €.

Mit allem anderen einverstanden.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Danke für die hilfreiche Antwort :slight_smile:

naja, die Schon. ausser man nimmt die Kleinutnernehmerregelung. Ein Stellpaltz unterfällt der USt. wenn er keine nebenelistung zur Steuerfreine Hauptleistung ist.

aprilfisch weiß dies vermtulich genauer.

Servus,

das hier

wird im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung suggeriert, stimmt aber nicht mit dem überein, was UStG und AO zu dem Thema sagen. Es ist nicht notwendig, irgendwas (aktiv) „zu nehmen“. Ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz die in § 19 Abs. 1 UStG genannten Grenzen nicht überschreitet, braucht keine USt abzuführen. Er muss nichts weiter dafür oder dagegen tun.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Das heißt, A müsste einfach in der nächsten Steuererklärung weniger Kosten für die doppelte Haushaltsführung angeben, dafür aber die Mieteinnahmen (und die gleich hohen Ausgaben), und alles andere würde automatisch erfolgen?

Bei seinem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit zu beantragen ist (trotz Einstufung als Unternehmer) wohl auch nicht nötig?

noch einfacher: Es genügt, einen geeigneten Beleg aufzubewahren, mit dem gezeigt werden kann, dass aus der Vermietung kein Überschuss erzielt wird - bloß, falls das mal jemand wissen möchte. Mit der Erklärung der geringeren Kosten für die Doppelte Haushaltsführung ist in diesem Zusammenhang alles erledigt.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Wow, so einfach…

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten und Informationen :slight_smile:

Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.