Hallo,
nehmen wir einmal an, ein Kindsvater Herr X schuldet seinem leiblichen unehelichen Kind Unterhalt, kann bzw möchte diesen aber nicht durch Änderungen der Lebensweise bezahlen. Das Jugendamt klagt nun. Herr X nimmt sich nun einen Anwalt (welcher zufällig seit kurzem Familienmitglied von Herrn X ist) und stellt mit dessen Hilfe nun eine Abänderungsklage. Stellen wir uns weiter vor, die gesetzliche Vetreterin des Beklagten (was ja nun das minderjährige Kind des Herrn X sein müsste) erhält nun ein Schreiben vom Amtsgericht mit Gesuch auf Verfahrenskostenhilfe des Klägers sowie der Bitte an die Vetreterin, innerhalb von 2 Wochen zu diesem Gesuch Stellung zu nehmen.
Wie müsste die gesetzliche Vetreterin nun vorgehen?
Wie müsste sie Stellung nehmen?
Wäre dies ein Fall für den Rechtsschutz? Sollte sie sich um einen Anwalt bemühen?
Vielen Dank für Anregungen
Beste Grüße