Stellv. GF einer GmbH HR-eintragungspflichtig?

Hi Experten!

Die im Handelsregister eingetragene ABC-GmbH hat bereits einen Geschäftsführer, der ebenfalls im HR eingetragen ist. Nun soll ein Mitarbeiter (bisher im HR eingetragener Prokurist) zum stellvertretenden Geschäftsführer „befördert“ werden (Sinn oder Unsinn dieser Aktion bleibt mal aussen vor).

FRAGE: Ist dieser Mitarbeiter als stellvertretender Geschäftsführer ebenfalls HR-eintragungspflichtig ODER kann der „stell. Geschäftsführer“-Titel auch rein intern (also quasi nur auf der Visitenkarte) vergeben werden?

Dank im voraus für Antworten und Hinweise (gerne mit Verweis auf die entspr. Rechtsgrundlage),

Gruss,

Martin

Hallo Martin,

nach § 44 GmbHG entspricht die Rechtsstellung eines stellvertretenden GF im Außenverhältnis derjenigen eines ‚normalen‘ Geschäftsführers; d. h. für beide gelten die gleichen Rechte und Pflichten. Natürlich muß auch ein stellvertretender GF durch die Gesellschafterversammlung bestellt und im Handelsregister eingetragen werden.

Sehr wohl aber kann die Vertretungsbefugnis im Innenverhältnis beschränkt werden - ob nun auf bestimmte Bereiche, Beträge oder whatever.

Grüße
Renee