Liebe Wissende,
laut Art. 57 GG ist der Bundesratspräsident Stellvertreter des Bundespräsidenten.
Nun habe ich in einem Skript meines Sohnes (Leistungskurs Sozialkunde) gelesen, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts der Stellvertreter des Bundespräsidenten sei. Kann das sein?
Für Antworten vielen Dank!
Thomas