Sterbe-Versicherung gekündigt - seltsame Abrechnun

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, mein Nachbar hätte vor einigen Jahren (etwa im Sommer 2005) aus einem mittelschweren Panikanfall heraus eine Sterbeversicherung abgeschlossen. Und nehmen wir mal an, er hätte diese Versicherung jetzt gekündigt, da er sich mittlerweile denkt, dass so eine Sterbeversicherung ziemlich nutzlos ist. Mein Nachbar gedenkt nämlich, noch etwas länger zu leben.

Nehmen wir nun also an, dass die Versicherung ihm jetzt eine "Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft,… Hier: Verlustbescheinigung im Sinne des § 43 a Abs. 3 Satz 4 EStG geschickt hätte. Auf dieser ist nur vermerkt, dass

"Kapitalerträge nach dem o.g. Paragraphen - (minus) 490,11 € betragen. Außerdem noch ein Vermerk, dass mein Nachbar den Verlust bei der nächsten Einkommenssteuererklärung angeben darf.

Bedeutet das jetzt, dass mein Nachbar vom derzeitigen Rückkaufswert (lt. jährlicher Aufstellung ca. 850 €) nur noch rund 360 € ausgezahlt bekommt?

Es grüßt euch (mit vielen Fragezeichen)

Heike

er hätte diese Versicherung jetzt gekündigt, da er sich
mittlerweile denkt, dass so eine Sterbeversicherung ziemlich
nutzlos ist.

Interessante Argumentation. Er wird also nicht beerdigt und löst sich nach seinem Tod in Luft auf.

Mein Nachbar gedenkt nämlich, noch etwas länger zu leben.

Das einzige, was für deinen Nachbarn sicher ist, ist sein Tod. Nur der Zeitpunkt ist ungewiß. Also wird irgendwann in der Zukunft seine Bestattung notwendig, für die Kosten anfallen.

Bedeutet das jetzt, dass mein Nachbar vom derzeitigen
Rückkaufswert (lt. jährlicher Aufstellung ca. 850 €) nur noch
rund 360 € ausgezahlt bekommt?

Ich verstehe das so, dass der Nachbar 850 € ausgezahlt bekommt, aber 490 € mehr eingezahlt hat.

Nein.

Wenn der Rückkaufswert 850 EUR beträgt, wird er auch ausgezahlt. Und da die Versicherung einen Verlust dokumentiert hat, werden wohl auch keine Steuern abgezogen.

Merkwürdig finde ich die Bescheinigung trotzdem. Die gibts normalerweise nur auf Antrag.

Gruss

Barmer

Ich verstehe das so, dass der Nachbar 850 € ausgezahlt
bekommt, aber 490 € mehr eingezahlt hat.

ABER nein: er bekommt nur 360,-- , hat aber 850,-- eingezahlt und verliert daher 490,–!

Das ist der Nachteil bei diesen vorzeitig aufgelösten Versicherungen - verdienen tut immer die Versicherung - daher solte man vorher überlegen, ob man diese abschließt und auch durchhalten kann!

Lia

ABER nein: er bekommt nur 360,-- , hat aber 850,-- eingezahlt

Der Rückkaufswert ist mitnichten die eingezahlte Beitragssumme. Die 850 € wurden in der Ausgangsfrage als der Rückkaufswert bezeichnet, also der Betrag, der wieder ausgezahlt werden kann.