Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, mein Nachbar hätte vor einigen Jahren (etwa im Sommer 2005) aus einem mittelschweren Panikanfall heraus eine Sterbeversicherung abgeschlossen. Und nehmen wir mal an, er hätte diese Versicherung jetzt gekündigt, da er sich mittlerweile denkt, dass so eine Sterbeversicherung ziemlich nutzlos ist. Mein Nachbar gedenkt nämlich, noch etwas länger zu leben.
Nehmen wir nun also an, dass die Versicherung ihm jetzt eine "Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft,… Hier: Verlustbescheinigung im Sinne des § 43 a Abs. 3 Satz 4 EStG geschickt hätte. Auf dieser ist nur vermerkt, dass
"Kapitalerträge nach dem o.g. Paragraphen - (minus) 490,11 € betragen. Außerdem noch ein Vermerk, dass mein Nachbar den Verlust bei der nächsten Einkommenssteuererklärung angeben darf.
Bedeutet das jetzt, dass mein Nachbar vom derzeitigen Rückkaufswert (lt. jährlicher Aufstellung ca. 850 €) nur noch rund 360 € ausgezahlt bekommt?
Es grüßt euch (mit vielen Fragezeichen)
Heike