Steuer

Liebe/-r Experte/-in,

folgendes Problem bzw folgende Frage.Ich betreibe seit vielen Jahren mit meiner Frau zusammen ein Gewerbe. Ich fotografiere nebenberuflich für div. Auftraggeber und Bildagenturen. In wenigen Fällen auch für Einzel bzw. Privatpersonen. www.kroenerfotografie.de
Seit wir angefangen haben,lassen wir vom Steuerberater „alles“ machen. Also, 4x Umsatzsteuer Voranmeldung ( umfaßt div Aufstellungen über 4 Din A4 Seiten ) sowie die jährliche Einkommenssteuer-Erklärung mit den entsprechenden Auflistungen bzw Buchhaltung.Alle Belege werden von meiner Frau vorsortiert.
Seit 1-2 Jahren ist der Umsatz extrem eingebrochen. Die Ausgaben für das Steuerberater Büro erscheinen jetzt in Relation sehr,sehr hoch. Wir tragen uns mit dem Gedanken „alles“ selber zu machen.Die Fragen sind : Ist davon grundsätzlich abzuraten, kann man nachlesen was zu tun ist wenn man selbst alles einreicht, wenn ja wo?
Vom Steuerbüro bekommen wir in Kopie immer sehr detaillierte Listen über tausend Posten,geht das auch vereinfacht ?
Vielen Dank im Voraus !!!
Udo Kröner

Hallo Udo,

ich denke, man kann es alleine schaffen, aber muss das sein? Es geht ja nicht nur um Pflichten ggü dem FA, sondern u.U. auch um eingesparte Steuern.

Ich empfehle eine Kombilösung. Ich reiche meine Steuer selbst ein, aber habe einen Buchhalter, der pflegt das Ganze für mich online und den kann ich nach allen sonstigen Tipps und Vorgehensweisen fragen. Er rechnet stundenweise ab (ca 35 Euro) und bringt es einem auf Wunsch sogar bei, so dass es komplett allein geht.

Bei Interesse hier anfragen:

http://www.gruendeninkiel.de und Stefan Scholz einen schönen Groß von Angelina bestellen… (Nein ich bekomme keine Provision, ich kann ihn einfach nur empfehlen.:wink:)

LG

Angel

Ja es geht auch einfach, wenn Ihr Euch ein wenig im kaufmännischen Bereich auskennt. Frau sortiert alles vor, dann kann sie von jedem Beleg die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer herausschreiben; die Differenz ist die Zahllast der Umsatzsteuer, die ans Finanzamt abzuführen ist. Im I-net gibt es beim Bundesfinanzministerium, unter Formulare, die USt-Voranmeldung. Sie muss elektronisch übermittelt werden (Elster herunterladen).Man muss natürlich hierzu auch die Authentifizierung (es genügt das Basis-Zertifikat) beantragt haben; auch hierunter zu finden.
Desweiteren gibt es hier auch das Formular Einnahme-Überschuss-Rechnung; ausdrucken bzw. in Excel übernehmen und die Rechnungen beim Einsortieren oder am Jahresende den jeweiligen Positionen netto zuordnen.
Daraus ergeben sich die Einkünfte aus Gewerbegebiet, die in die ESt-ERklärung übernommen werden. Ein bisschen Geduld, Übung und Sachverstand, dann könnt Ihr das vielleicht machen.
MfG
Fuchs

Hallo Angelina,

vielen Dank für die zügige Antwort.Auf den ersten Blick erscheint mir das als die ideale Lösung für unsere Situation. Egal welche Tipps ich noch erhalte, ich kann mir vorstellen Deinen Vorschlag zu nutzen.

Schönen Tag noch, und noch einmal herzlichen Dank.

Udo

Gern geschehen, ich habe lange überlegt und bin froh, diesen Partner gefunden zu haben. Zumal er nicht nur buchhalterisch korrekt, sondern strategisch im Sinne des Unternehmers denkt. Eine Eigenschaft, die ich bei vielen Steuerberatern vermisse.

LG und viel Erfolg mit Euren Fotos weiterhin

Angelina

In so geringem Umfang müsste eine geordnete Belegsammlung unterjährig machbar sein, steuerlich reicht sie. Der Jahresabschluss sollte mit den Erklärungen beim StB gemacht werden. Mit dem sollte das Vorhaben auch besprochen werden.

Die Belegsammlung kann nach den Kategorien der betriebswirtschaftlichen Auswertung in einem Ordner mit der entsprechenden Facheinteilung geführt werden, innerhalb der Fächer chronologisch mit Vermerk der Bankauszugnummer/Seite auf den Belegen. Größere Anschaffungen (neue Kamera etc.) werden in einem extra Fach gesammelt. Für regelmäßige Zahlungen, bei denen keine Belege anfallen (Daueraufträge, Einzüge), werden Listen geführt. Daneben werden natürlich die Bankauszüge chronologisch aufbewahrt, ebenso ein Kassenbuch, wenn vorhanden.

Die Angaben für die vierteljährlichen UStVA kann man sich dann mittels Tippstreifen oder Excel zusammen stellen. Excel wäre besser, weil der StB anhand der Listen beim Jahresabschluss schneller (damit preisgünstiger) kontrollieren kann.

Hallo,

das hängt m.E. davon ab, wie sehr sie oder ihre Frau sich kaufmännisch auskennen.

Wenn Sie Ihren Gewinn im RAhmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, können Sie das m.E. recht schnell erlernen. Allerdings bräuchten Sie oder ihre Frau evtl. Hilfe bei schwierigen Fragen.

Sie sollten auf jeden Fall vorab bei der VHS / IKK oder so mal einen Einstiegskurs Buchführung /Steuern machen.

Alternativ wäre folgendes denkbar.

  1. Sie machen die laufende Buchführung und der Steuerberater nur noch die Steuererklärung

  2. Buchhaltungsdienst der die Buchfürhung und USt-Erklärung erledigt und Sie kümmern sich um die ESt-Erklärung.

Ich bin kein Freund von selbst buchenden Mandanten, wenn sie so gar nicht buchhalterisch vorbelastet sind. Unser Berufsstand hat schon seine Existenzberechtigung. Da sparen Sie möglicherweise am falschen Ende. Sind denn die Steuerberatungskosten nicht gesenkt worden nach dem Umsatzeinbruch? Teilen Sie das doch erst einmal mit, wieviel Umsatz Sie im Jahr machen und was Sie für die Leistungen pro Jahr isngesamt zahlen? Dann kann ich Ihnen vielleicht sagen, inwieweit das angemssen ist. Der Einfachheit halber senden Sie an meine persönliche Emailadresse: [email protected]. Ich helfe Ihnen gerne bei der Einschätzung des Problems. Ich will kein Mandat abschöpfen und es entstehen Ihnen keine Kosten.

Freundliche Grüße

Wolfgang Bröker
Steuerberater

Hallo Herr Kröner,
man kann das auch selbst machen. Allerdings
Ist davon abzuraten, wenn Sie komplizierte
Steuerverhältnisse haben.

Dann würde ich mal Lexware anschauen.
Da gibt es eine günstige Buchhaltungslösung
und der Steuerberater würde dann nur noch
die Steuererklärung machen. Wenn es einfach
Ist können sie die auch aus dem System machen.
Aber dafür braucht man schon einiges an Background
wissen.
MfG
Heiko Haesihus

Hallo,

es gibt zwei wege: selbermachen (ist in diesem fall nicht schwer, ist sehr gut als preiswerte pc-programme selbsterklärend ausfüllbar, auch mit kennzahlen und entwicklung möglich) oder mit dem stberater neuen preis verhandeln (es gibt in der geb.ordnung großen spielraum - nach dem kleinsten zehntelsatz fragen; er sollte maximal 3/10 nennen; andernfalls andeuten, dass sie von ihm weggehen werden - dann müsste er eigentlich einlenken, da ihr fall denkbar schlicht und routiniert abzuarbeiten geht).

mfg ignaz

Guten Tag Herr Kröner,

bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort.
Selber würde ich das nur machen, wenn Sie einigermaßen im Thema Buchhaltung stecken. Wenn nicht, haben sie sonst schnell unliebsamen Besuch vom Finanzamt.
Es gibt einfache Programme wie Wiso Mein Büro, dass Ihnen auch mit vielen Hilfen zur Seite steht.
Der Berater rechnet ja nach Umsätzen ab. Stimmt denn die Abrechnung noch? Sonst ggf. mal darauf ansprechen.
Eine weitere Alternative Firmen, wie die Meinige.
Ich bin selbständiger Buchhalter (ohne Rechts- und Steuerberatung). Hier ein Link zu meiner Site:
http://www.hdbs.de
Ich berechne nur nach tatsächlichem Aufwand, daher kann ich sehr attraktive Preise anbieten. Wenn Sie mir einmal die ungefähren Anzahl der monatlichen (oder auch jährlichen) Buchungen durchgeben, kann ich Ihnen gern ein Angebot unterbreiten. Die Belegübergabe kann postalisch erfolgen.
Natürlich können Sie auch ein Buchführungsbüro in Ihrer Nähe ansprechen (sie finden eines unter www.datac.de).
So können sie viele Kosten sparen, da sie nur soviel zahlen, wie auch wirklich Arbeit anfällt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiter helfen.
Wenn Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen gern direkt zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Hartmut Dieterle

Natürlich kann man alles selbst machen,
Informationen gibt es im Internet, VHS-Kurs. Oder mit dem Steuerberater sprechen, wie die Unterlagen für die Einkommensteuererklärung vorbereitet werden können, damit es etwas preiswerter wird. (Umsatzsteuer selbst abgeben und Einnahme/Überschussrechnung vorbereiten)