HAllo, ich habe eine Frage zu meiner Einkommenssteuererklärung für 2013:
a. wird in der Zeile 11 nach beistragspflichtigen Einnahmen i.S. d. deutschen Rentenversicherung gefragt.
Ich habe in 2012 sowohl sebstständig, als auch angestellt gearbeitet. Hier wäre dann der Bruttolohn 2012 aus nichtselbstständiger Arbeit einzutragen, richtig???
b. In der Zeile 14 wird nach tatsächlichem Entgeld gefragt,
wäre hier der Bruttolohn aus nicht - und selbstständiger Arbeit zu addieren???
vielen Dank, An-N.