Servus,
Steuerhinterziehung setzt Vorsatz (= „Wissen und Wollen“) voraus. Wer im Irrtum über die restlos geisteskranke Regelung, dass zwar die Einkommensteuer mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer abgegolten ist, nicht aber die darauf festzusetzende Kirchensteuer, die Anlage KAP versäumt auszufüllen und zur ESt-Erklärung zu packen (d.h. keine falschen Angaben macht, sondern versehentlich Angaben unterlässt), begeht keine Steuerhinterziehung. Sowieso nicht, wenn er für eine Berichtigung des ergangenen Bescheids über Kirchensteuer sorgt, bevor die Behörde aktiv wird. In diesem Moment ist übrigens auch die Ordnungswidrigkeit vom Tisch, die ihm maximal anzuhängen wäre.
Die Belegschaften der Finanzbehörden hecheln wegen ständig ausgedünnter Personalschlüssel außer Atem im Laufschritt den Vorgaben hinterher, und jeder freut sich über einen Steuerpflichtigen, der von sich aus etwas für eine korrekte Steuerfestsetzung tut. Man wird Dich lieben, wenn Du hinschreibst, dass Du gerne ein bissle mehr Steuern zahlen möchtest. Und wenn es bloß zum Durchreichen an die Kirche ist.
Schöne Grüße
MM