Steuer: Anlage KAP nachreichen trotz Elster

Hallo zusammen!

Wenn man als Privatperson eine Steuererklärung über Elster verfasst (z.B. mit WISO Steuer:Start) und dann feststellt, dass man auch eine Anlage KAP ausfüllen müsste (weil eine Bank keine Kirchensteuer abgeführt hat), kann man dann einfach dieses Detail als Begleitzext nachreichen oder die KAP-Anlage ausdrucken und per Post nachreichen? Oder muss man sich nochmal die größere Software-Variante besorgen und damit die Steuererklärung komplettieren und abgeben?

Servus,

der einfachste Weg (und gleichzeitig der, der Missverständnisse ausschließt) ist, den Bescheid abzuwarten und dann auf dem Weg des Einspruchs („zur Wahrung von Frist und Form“) die Werte nachzureichen, die in die Anlage KAP gehört hätten.

Schöne Grüße

MM

Die Antwort von Aprilfisch ist schon komplett:-)

Ich möchte daher nur einen Aspekt kommentieren:

Hier irritiert das „über Elster“ verfasst, denn das ist bei Nutzung von WISO Steuer nicht der Fall. Entweder wird über WISO Steuer verfasst oder über Elster. Vielleicht kannst Du Dich mit Elster (ohne die Nutzung von WISO Steuer) anfreunden und dann kannst Du einfach Deine derartige nachträgliche Korrektur abschicken.

Dann hat man aber zuerst falsche Angaben gemacht. Und das Finanzamt könnte das doch merken, gerade bei den automatisch gemeldeten Zinsen. Ist das nicht riskant, erst einmal einen Bescheid abzuwarten?

Worin sollte das Risiko bestehen?

Schöne Grüße

MM

Naja, falsche Angaben in der Steuererklärung. Keine Kirchensteuer abgeführt. Ist das nicht Steuerhinterziehung?

Servus,

Steuerhinterziehung setzt Vorsatz (= „Wissen und Wollen“) voraus. Wer im Irrtum über die restlos geisteskranke Regelung, dass zwar die Einkommensteuer mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer abgegolten ist, nicht aber die darauf festzusetzende Kirchensteuer, die Anlage KAP versäumt auszufüllen und zur ESt-Erklärung zu packen (d.h. keine falschen Angaben macht, sondern versehentlich Angaben unterlässt), begeht keine Steuerhinterziehung. Sowieso nicht, wenn er für eine Berichtigung des ergangenen Bescheids über Kirchensteuer sorgt, bevor die Behörde aktiv wird. In diesem Moment ist übrigens auch die Ordnungswidrigkeit vom Tisch, die ihm maximal anzuhängen wäre.

Die Belegschaften der Finanzbehörden hecheln wegen ständig ausgedünnter Personalschlüssel außer Atem im Laufschritt den Vorgaben hinterher, und jeder freut sich über einen Steuerpflichtigen, der von sich aus etwas für eine korrekte Steuerfestsetzung tut. Man wird Dich lieben, wenn Du hinschreibst, dass Du gerne ein bissle mehr Steuern zahlen möchtest. Und wenn es bloß zum Durchreichen an die Kirche ist.

Schöne Grüße

MM

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Hm, ok. Das hätte ich jetzt nicht gedacht. Das mit dem Irrtum ist nachzuvollziehen, sofern man amit durchkommt. Aber ich seh halt den Zeitraum zwischen 1) Abgeben und Bescheid abwarten und 2) den Bescheid berichtigen als Problem. Wenn da irgendwas automatisiert geprüft werden sollte und auffällt…

Ich muss mal sehen. Aber ich tendiere dazu, lieber zeitnah etwas nachschicken. oder die software nachzukaufen…

Aber danke für Deine Antwort! :slight_smile:

dann führt das zu einer Anfrage im Zuge der Prüfung der Steuererklärung. Diese wird dann wahrheitsgemäß beantwortet, und gut ist.

hat keinen Sinn, weil mehrere Einkommensteuererklärungen für den selben Zeitraum nur Verwirrung stiften können.

Zu Deiner Beruhigung: Wenn ein übereifriger Mitarbeiter eines Finanzamts, der nicht mehr lange bis zur Pensionierung hat und es ganz locker an sich runterlaufen lassen kann, wenn er zusammengeschissen wird, weil er seine Zeit mit so einem Zeug verplempert, so dass er die vorgegebene Zahl an Veranlagungen nicht hinkriegt, tatsächlich den Fall von 117 € wegen versäumter Abgabe einer Anlage KAP verkürzter Kirchensteuer an die Staatsanwaltschaft gibt, sorgt er dort für den Lacher der Woche. Dreistellige Beträge werden dort überhaupt nicht aufgegriffen.

Schöne Grüße

MM