Steuer auf Online Verkauf

Hallo, ich finde im Internet immer nur die Möglichkeit, dass man Steuern zahlen soll auf die Verkäufe. Nun steht da aber was von Gewinn. Wenn ich aber meine Jacke für 260.- gekauft habe und die Jacke nach 2 Jahren für 60.- weiterverkaufe weil ich Sie nun doch nicht mochte muss ich doch eigentlich den Verlust geltend machen können. Bei Ankaufsplattformen bekomme ich sogar nur 15.- oder weniger. Wenn das Finanzamt mit einem angeblichen Gewinn kommen darf. So muss ich doch faire Weise auch einen Verlust ansetzen dürfen?
Nachdem das ab diesem Jahr wohl so ist dass das Finanzamt kommt sollte ich mir für jeden Verkauf gleich die Verlustrechnung aufstellen? Ich verkaufe die Sachen meiner Familie grundsätzlich im Internet, da ich hauptberuflich erfolgreich selbständig bin könnte ich diese riesigen Verluste gut gebrauchen bei meiner Steuererklärung. Im Schnitt erhalte ich selbst für ungetragene Kleidung maximal 30% des Kaufpreises ich hätte dann mehrere Tausend € pro Jahr Verlust. Das wäre prima.
Bitte um Aufklärung

Hi,

bist du irgendwie kaufsüchtig?

Vielleicht solltest du überlegen, mal weniger Klamotten zu kaufen, wenn sie eh’ nicht getragen werden. Erst recht, wenn ich lese, dass du „riesige Verluste“ machst. :roll_eyes:

Sagt wer?

Gruß
Christa

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Ebay muss ab diesem Jahr die Daten ans Finanzamt melden, wenn jemand mehr als 2500€ oder mehr als 30 Artikel pro Jahr verkauft.

Das heißt noch lange nicht, dass dann auch schon Steuern zu zahlen wären!

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Es gibt ein neues Gesetz seit 01. Jan. 2023

lt. dem Link von @Gudrun sind’s tatsächlich „nur“ 2000 Euro/Jahr, allerdings
„Solange weniger als 30 Artikel pro Jahr verkauft werden, müssen laut Gesetz keine Angaben gemacht werden. Die Geschäfte dürfen einen Gewinn von 2000 Euro allerdings nicht überschreiten. Diese Richtlinien gelten jeweils pro Plattform.“

Da muss man schon verdammt viele Fehlkäufe getätigt haben. :open_mouth:

Edith :smiley: Häää? Gerade bis zum Ende des Artikels gescrollt:
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass bereits alle Einnahmen ab 2000 Euro zu einer Steuerpflicht für private Verkäufer führen.

Ja, das steht immer noch da?! :open_mouth:

Guck nochmal hin!
Einnahmen sind (meist) ungleich Gewinn. :wink:

Ach so, schon wieder nur mit einem halben Auge gelesen. :woman_facepalming: Das, worum es ging, war das Wort Einnahmen vs. Gewinn, nicht die Grenze von 2000 Euro. Es hatte mich deshalb irritiert, weil dort, wo oben die 2000 stehen, kurze Zeit später im Beispiel 2x die Summe von 2500 vorkommt, die auch @X_Strom erwähnt hatte …

Hallo Ninchen,

um das mal auf den Punkt zu bringen:

Entscheidend ist nicht irgendeine Fairness oder die schönen Augen des Steuerpflichtigen, sondern ganz schlicht, ob Du Verluste aus gewerblichem Handel (= Kauf und Verkauf von Waren mit Gewinnerzielungsabsicht) erzielst.

Diese, und nur diese, werden selbstverständlich bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen - genauso wie auch nur Gewinne aus gewerblichem Handel steuerpflichtig sind.

Das Plattformen-Transparenzgesetz ändert nichts, niente, nada, nitschewo an der Besteuerung von Einkünften und auch nicht daran, welche Verkäufe zu einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen und welche nicht. Es regelt lediglich die Verpflichtung von Plattformen wie Ebay, bestimmte Verkäufe und Verkäufer an den Fiskus zu melden. Die Behauptung, dieses Gesetz „könnte zu Steuerabgaben führen“, ist verkehrt: Zur Besteuerung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb führt im gegebenen Zusammenhang nur Handel mit Waren, wenn dieser mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.

Am EStG ist im vorliegenden Zusammenhang überhaupt nichts geändert worden. § 23 Abs 1 Nr. 2 EStG gilt unverändert, und am leider in diesem Punkt recht vage gehaltenen § 15 EStG ist auch nichts anders geworden.

Weder die Höhe der Einnahmen noch die Anzahl der Verkäufe von Gebrauchsgegenständen (bei Immobilien sieht das ein bisselchen anders aus) führt irgendwie automatisch zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.

Schöne Grüße

MM

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2000€ Einnahmen, 30 Fälle.
Wo auch immer ich die 2500€ her habe…

Aus dem Beispiel von Gudruns Link? :joy:

Hallo,
Nee nicht kaufsüchtig nur kleine Wohnung und viele Personen, die einen Wachsen noch in die Höhe die anderen wachsen und schrumpfen in der breite, ich halte doch nicht Klamotten in der 42 wenn ich grade wieder mal auf 38 runter bin und umgekehrt. Egal darum geht es nicht es geht darum ob mal wieder nur auf die Kleinen gegängelt werden? Das mit der Gewinnabsicht ist so ne Sache ich kann mich dunkel an einen TV Bericht im MDR erinnern, da ist der Fiskus einer Mutter von 8 Kindern auf´s Dach gestiegen die regelmäßig alles verkauft hat. Die konnte damals übrigens nicht nachweisen dass Sie keine Gewinnabsicht hatte obwohl sie genauso wie jeder andere Privatverkäufer miese gemacht hat. Man kann mit gebrauchten Verkäufen keinen Gewinn machen außer man hat einen Laden und nachdem die regelmäßig pleite gehen vermutlich damit auch nicht.

Servus,

tröste Dich - ich arbeite seit knapp 35 Jahren in dem Metier, habe eine vierstellige Zahl von ESt-Fällen bearbeitet und weiß, wovon ich rede: Das, was Du beschreibst, ist so eindeutig, wie es nur sein könnte (falls nicht im Hintergrund noch was liegt, was Du nicht erzählst). Und das hier:

zeugt von Schmierenjournalismus auf dem Level von Focus, n-tv und Bildzeitung, vergiss es ganz einfach.

Das hier

ist, mit Verlaub, Quatsch mit Soße. Gegängelt wird in MDR-Land seit 1989 überhaupt keiner mehr.

Das hier:

zeigt erstens, dass Du die Taktik des vorgeschobenen Privatverkaufs nicht verstanden hast: Und Die gefakten „Privaten“ sind nämlich die, auf die das zitierte Gesetz zielt. Und zweitens ist da kaufmännisch / betriebswirtschaftlich mindestens ein dicker Haken drin, das will ich hier aber nicht diskutieren.

Wenn Du je ein entsprechendes Anschreiben vom FA bekommen wirst (das ist extrem unwahrscheinlich) meldest Du dich halt wieder, schlag ich vor.

Schöne Grüße

MM

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Das ist ein Wertverlust durch Gebrauch - kein Verlust durch ein Handelsgeschäft

Du hattest die Jacke ja nicht gekauft um sie einzulagern und gewinnbringend zu verkaufen, sondern um sie zu tragen

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