Steuer auf Rentenauszahlung aus England

Hallo,

eine Frage bez. Steuererklärung / Rente

Frau M. ist Britin und nimmt in den 1980er Jahren das Angebot der Regierung für eine zusätzliche Altersvorsorge („secondary pension“) an. Diese ist zusätzlich zur staatlichen Rente (sie ist bei einer privaten Firma) und soll Vorteile (z.B. Verzinsung) haben, die tatsächlich nicht eintreten, aber egal.

Frau M. zahlt für ein paar Jahre ein und verlässt dann England, um nach Deutschland zu gehen. Aufgrund falscher Beratung zahlt sie nie wieder in die Zweitrentenversicherung ein. Das Geld liegt auf dem Konto der Rentenversicherung und bringt manchmal ein winziges bisschen Zinsen, bis Frau M. erfährt, dass sie sich das Geld mit 55 Jahren als Einmalzahlung auszahlen lassen kann.

Sie setzt sich mit der Firma in Verbindung, um die Details zu erfahren, und erfährt, dass die ersten 25 % nicht besteuert werden und die restlichen 75 % mit 20 % besteuert werden. In England, da der Pensionsplan in England ist.

Sie lässt sich das Geld auszahlen. Die englische Firma sagt, dass das Geld, obwohl es in England versteuert wurde, in Deutschland in der Steuererklärung von Frau M. angegeben werden muss.

Frau M. möchte keine Probleme und gibt daher dem Finanzamt alle Details der Auszahlung bekannt.

Eine nette Dame vom Finanzamt ruft insgesamt dreimal an, um herauszufinden, um was es sich bei der Auszahlung genau handelt und sagt schließlich, dass es ihr sehr leid tut, aber obwohl die Auszahlung in England (korrekt) versteuert wurde und in Deutschland eigentlich nicht steuerpflichtig ist, muss die Summe bei den Gesamteinkünften berücksichtigt werden und wird somit effektiv versteuert, da sie das Einkommen von Ehepaar M. erhöht und in die Gesamtberechnung einfließt.

Dies hat zur Folge, dass Ehepaar M. statt einer Erstattung von rund 400 € nun 1200 € an das Finanzamt zahlen muss.

Die nette Dame vom Finanzamt sagte, dass es ihr sehr leid tue und das System absolut ungerecht sei, sie dies aber nicht ändern könne.

Kann Ehepaar M. etwas tun? Es scheint falsch zu sein, dass die Auszahlung in England korrekt versteuert wird, und dann in Deutschland effektiv wieder versteuert wird…

Vielen Dank und beste Grüße!

Servus,

bei solchen „Kapitalabfindungen“ zu Altersversorgungsverträgen ist es immer recht fummelig, zu welchen Einkünften sie steuerlich zu rechnen sind. Diese Arbeit brauchen wir an dieser Stelle nicht nochmal zu machen, das hat die Mitarbeiterin vom deutschen FA ja schon geklärt. Was dabei herausgekommen ist, siehst Du auf dem ESt-Bescheid - bitte gib (wörtlich, so wie es auf dem Bescheid steht) wieder, wie die Zahlung dort genannt wird und zu welcher Einkunftsart sie gerechnet wird.

Es hängt davon nämlich ab, welcher von beiden Staaten das Besteuerungsrecht gemäß Doppelbesteuerungsabkommen mit dem UK hat. Vermutlich liegt das Besteuerungsrecht tatsächlich bei Deutschland, und der Einbehalt von Quellensteuer bei der Auszahlung war falsch und ist passiert, weil die auszahlende Stelle nicht wußte, dass die Empfängering in Deutschland ansässig im Sinn des DBA ist.

Das sehen wir aber später, wenn die konkreten Angaben vorliegen, nach denen ich gefragt habe.

Daraus ergeben sich auch die eventuell noch möglichen Schritte.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

vielen Dank für die rasche Antwort!

Die Summe wird nicht separat ausgewiesen. Ich habe gerade mit der (wirklich sehr lieben und sehr entschuldigenden) FA-Mitarbeiterin gesprochen, die mir erklärt hat, wo ich die Angaben machen kann.

Und zwar: Unter „Erläuterungen zur Festsetzung“ heißt es:

Die britische Rente in Höhe von X Euro ist in Deutschland steuerfrei, wird jedoch bei der Berechnung des Steuersatzes in Höhe von X Euro (Summen-blah-blah x 80% Summen-blah-blah) einbezogen.

Weiter unten heißt es:

Einkünfte, die nach einem DBA oder einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen unter dem Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der Einkommensteuer steuerfrei sind, wurden mit X € in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt, § 32b EstG).

Die FA-Dame sagte auch, dass das Steuerungsrecht in England liegt.

Ich bin hoffnungsvoll gespannt. :slight_smile: Vielen Dank!
MacD

Sollte heißen: wo ich die Angaben FINDEN kann! Ups.

Servus,

es geht also um zutreffend in D steuerfrei belassene Einkünfte, die (gerechterweise!) in D dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Was heißt das?

Wer kein hohes Einkommen hat, muss in Deutschland nur einen kleineren Prozentsatz (z.B. 22 Prozent) des zu versteuernden Einkommens als Einkommensteuer an den Fiskus abführen, und wer ein höheres Einkommen hat, muss einen höheren Prozentsatz (z.B. 42 Prozent) des zu versteuernden Einkommens an den Fiskus abführen. Man kann diesen Grundsatz mögen oder nicht, es gibt nicht wenige, die einen linearen einheitlichen Steuersatz schöner fänden (der dann allerdings, wenn man ein ähnliches Steueraufkommen haben wollte wie jetzt, auch bei Einkommen, die heute schon ordentlicher Durchschnitt sind, recht wehe täte), aber sicher wäre es nicht gerecht, wenn jemand, der sein gesamtes Einkommen z.B. aus einem Gewerbebetrieb in Deutschland bezieht, zu einem höheren Einkommensteuersatz herangezogen würde als jemand mit dem gleichen Einkommen, der in zehn verschiedenen Ländern kleine, jeweils unabhängige Handelsunternehmen betreibt und nur ein bisselchen was von deren Ertrag in D versteuern muss.

Was bei Euch jetzt passiert, ist keineswegs, dass die Einkünfte aus der britischen Altersversorgung noch ein zweites Mal in Deutschland versteuert werden, sondern dass das in Deutschland zu versteuernde Einkommen zu dem Steuersatz versteuert wird, der auch angewandt würde, wenn diese Einkünfte in D steuerpflichtig wären.

Eine Ungerechtigkeit vermag ich darin im Gegensatz zu der Mitarbeiterin am FA nicht zu erkennen.

Schöne Grüße

MM

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Vielen Dank, MM, für die Erklärung!

Ich denke, der Grund, warum die Mitarbeiterin es ungerecht findet, ist, dass es sich nicht um Einkommen im Sinne von Arbeitseinkommen handelt, das - logischerweise und fairerweise - der Besteuerung unterliegen muss.

Es ist das Geld aus einer Rente, die Frau M. selbst eingezahlt hat.

Es handelt sich um einen Geldbetrag, den Frau M. selbst - aus ihrem bereits versteuerten Einkommen - in ein System eingezahlt hat, das eine ordentliche Verzinsung bringen sollte. Im Endeffekt hätte es keinen großen Unterschied gemacht, wenn sie das Bargeld einfach jeden Monat in eine Socke gestopft hätte… Es gab Jahre, in denen der Geldbetrag tatsächlich sank.

Viele Grüße
MacD

Servus,

ja, da gibt es bei uns wie dort ab und zu recht enttäuschende Entwicklungen.

Aber wenn man sich deswegen entscheidet, im nächsten Leben als Norweger geboren zu werden, muss man berücksichtigen, dass das auch einen Preis hat: Zwei Monate Nacht im Winter, vier Wochen im Sommer das ganze Volk völlig durchgeknallt, eine immer noch dramatisch hohe Suizidrate usw. - und auch im konkreten Einzelnen: Der Mann von der Gewerkschaft, der streng darauf achtet, dass keiner Arbeit mit nach Hause nimmt, eine Inklusionspolitik, die so weit geht, dass man beim FA schon auch mal jemanden an der Telefonzentrale an der Strippe hat, der nicht für Dritte verständlich artikulieren kann: Auch da hat es verschiedene Seiten an einer Medaille…

Schöne Grüße

MM

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