Ich bin verheiratet, beide voll berufstätig und wir machen eine gemeinsame Steuererklärung. Jetzt baue ich mir ein Nebengewerbe (Kleingewerbe) auf.
Meine Frage zielt auf die Steuererklärung des Nebengewerbes. Da es sich ja um ein Neben- und Kleingewerbe handelt frage ich mich, ob die Steuererklärung ZUSAMMEN mit der privaten ehelichen erfolgt, oder ob das eine gesonderte Steuererklärung ist? Rein logischer Weise ist das eine eigene Steuererklärung, ist das richtig?
Du erklärst die Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der (gemeinsamen) Einkommensteuererklärung, Anlage G. Für die Gewinnermittlung fügst du eine Anlage EÜR aus. Sonderfall wäre, wenn für den Gewerbebetrieb ein anderes Finanzamt zuständig wäre als dein Wohnsitzfinanzamt (wenn du z.B. das Gewerbe in einer anderen Stadt betreibst), dann würdest du eine Erklärung zur gesonderten Feststellung samt Anlage EÜR beim dort zuständigen Finanzamt abgeben.
Daneben gibst du separat nur für dich eine Gewerbesteuer- und gegebenenfalls auch eine Umsatzsteuererklärung ab.
Bedeutet, wenn ich Dich richtig verstehe, dass die gewerbliche Steuererklärung ein Bestandteil der privaten wäre, sodass Gelder auch zusammenfließen würden, richtig?
Deine Steuererklärung ist ein Formular. Bisher verwendest Du nur einen ganz kleinen Teil davon.
Es gibt in der Steuererklärung auch die:
Anlage G -> Gewerbetreibende
Anlage S -> Selbständige
Anlage KAP -> Kapitalerträge
Anlage R -> Renteneinkünfte
Anlage EÜR -> Eingaben zur Einnahme-Überschuss-Rechnung
usw.
Also zusätzlich in der Steuererklärung auch die Anlage G ausfüllen. Dort kommt der Gewinn oder Verlust in Zeile 4 rein und die Anlage EÜR ausfüllen. Seite 1 Zeile 11 ist für Dich - als hoffentlich Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG (Umsatzsteuerbefreiung beantragt, weil Umsätze unter 17.500,00 EUR) - interessant und dann halt die anderen folgenden Felder bis auf Seite 2 mit weiteren Betriebsausgaben.
Ja, man sollte immer strikt trennen. Ich empfehle immer ein eigenes Firmenkonto. Hier ein guter Internetrechner firmenkonto.info/ . Von diesem Konto alle Ausgaben bezahlen und ggf. von Kunden die Rechnungen auf dieses Konto überweisen lassen. Dann fällt die Abrechnung (Erstellung einer Überschussrechnung - auch als Gewinn-und-Verlustrechnung bekannt) viel leichter.
TIPP: Beantrage die Kleinunternehmerregelung beim FInanzamt im Sinne des § 19 UStG bei Deinem jetzigen. Wenn die Dir antworten (Normalfall), dann gehört Deine Firma auch in Deine Einkommensteuererklärung. Ehefrauen bekommen oft eine zusätzliche Steuernummer für das Gewerbe.
Das ist Blödsinn. Die Kleinunternehmerregelung muss nicht beantragt werden.
Das ist irgendwie auch Blödsinn. Bei gemeinsamer Veranlagung haben beide Eheleute dieselbe Steuernummer. Gewerbetreibende bekommen meist eine neue Steuernummer (als Ehepaar, für beide), egal ob (Ehe-) Mann oder Frau, weil die Steuernummern einen geschlüsselten Teil enthalten. Eine Person kann zwar für unterschiedliche steuerliche Zwecke verschiedene Steuernummern haben, in der hier beschriebenen Fallkonstellation ist das aber nicht zu erwarten.
Du kannst natürlich auch getrennte Veranlagung von Ehegatten beantragen, aber das führt möglicherweise zu einer höheren Steuerbelastung. Du könntest auch einen Aufteilungsbescheid beantragen, damit dass Finanzamt die Steuerlast auf die beiden Eheleute rechnerisch verteilt. Oder du rechnest es einfach selbst aus.
@RotAlge
1.) Man bekommt bei einer Neugründung regelmäßig einen Fragebogen vom FInanzamt und natürlich muss man dort da richtige Kreuz setzen bei Fragen zur Umsatzsteuer. Entweder Kleinunternehmer ankreuzen ODER auf die Regelung verzichten. Was er ggf. angekreuzt hat, weiß ich nicht -> Du sicherlich auch nicht !
2.) Leider hast Du hier keine Ahnung. Ich habe als Gewerbetreibende die gleiche Steuernummer, welche ich auch als zusammenveranlagter Ehemann habe und meine Frau hat eine zusätzliche Steuernummer für Ihre Firma.
Der Grund -> auf Rechnungen ist die Steuernummer anzugeben und die Finanzverwaltung hat entschieden, dass die Ehefrau daher eine zusätzliche bekommt.
Du scheinst irgendwie einen Fragebogen für eine gesetzliche Grundlage zu halten, das ist er aber nicht. Die Umsatzsteuer wird bei Kleinunternehmern gemäß Gesetz nicht erhoben. Das sagt § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG. Klipp und klar. Und dafür bedarf es keines Antrags.
Durch Erklärung (kein Antrag, denn das Finanzamt hat da nichts mitzuschnabeln) kann man auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten, das sagt § 19 Abs. 2 UStG.
Kann ja durchaus sein, dass deine Ehefrau aus irgendwelchen Gründen eine zusätzliche Steuernummer hat. Das hat aber nichts mit „Ehefrau“ zu tun, sondern wahrscheinlich damit, dass sie eigenständiger umsatzsteuerlicher Unternehmer ist und du wahrscheinlich einfach die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Oder wie auch immer, denn wie wie von mir ausgeführt: unterschiedliche Steuernummern für unterschiedliche steuerliche Zwecke kann es geben, aber das hat nichts mit „Ehefrau“ zu tun. Leider scheinst du zu denken, dein Einzelfall sei allgemeingültiges Gesetz, aber so ist es eben nicht. Wer hier keine Ahnung hat sei mal zur Beurteilung dem geneigten Leser überlassen.
Sagt wer? Klein-Hänschen? Ich kenne keine gesetzliche Pflicht, die Steuernummer anzugeben, sehr viele Unternehmer machen das (aus guten Gründen) auch nicht, sondern verwenden ausschließlich ihre Umsatzsteuer-Identnummer. Und selbst das ist nicht verpflichtend, aber natürlich legen vorsteuerabzugsberechtigte Rechnungsempfänger darauf Wert.
Ich zitiere da einfach mal das Gesetz, Du wirst den Paragraphen schon finden:
Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1.
den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2.
die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummeroder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
Jaja, da steht im Gesetz, welche Vorraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus einer Rechnung gelten. Das betrifft das Interesse des Rechnungsempfängers. Und im Übrigen steht da genau, was ich gesagt habe, nämlich dass er nicht seine Steuernummer angeben muss, sondern seine Umsatzsteuer-Identnummer benutzen darf.
@tohehe
Hallo Tobias,
ich bin seit 30 Jahren selbständiger Unternehmer und unter anderem auch als Unternehmensberater selbständig. Es sieht folgendermaßen aus: Endergebnis ist, alles landet in einem Pott (Alle Einkünfte),Pauschalen und Kosten werden gegengerechnet und es verbleibt das zu versteuernde Einkommen, hiernach wird die zu zahlende Steuer, ggf. die Steuerrückerstattung berechnet.
Prinzipiell gibt es natürlich unterschiedlichste Arten vo n Einkünften, z.B Mieteinnahmen. Diese erklärt man in der Anlage Vermietung und Verpachtung (V+V).
Ebenso gibt es Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, wobei es letztlich egal ist, ob Ihr hauptberuflich oder nebenberuflich tätig seid. Soviel vorab: Eine Selbständigkeit bringt zur steuerlichen Gestaltung immer große Vorteile mit sich!