Steuer bei priv. Weiterführung Direktversicherung

Hallo,
ich habe im Jahr 2003 eine Firmendirektversicherung (LV)abgeschlossen. Darauf wurden seitdem jährlich vom Weihnachtsgeld ca. 700 Euro p.a. mit Pauschalversteuerung vom AG eingezahlt. Laufzeit ist bis 2034. Ich erhalte die Versicherung als Einmalzahlung zurück. Bisher erreichte garantierte Leistung = 30.000 / Nicht garantierte Leistung zum Ablauf wäre 40.000.
Nach meiner Kenntnis ist diese Auszahlung steuerfrei. Es werden aber KV- und PV-Beiträge berechnet. Wie hoch die dann sind - keine Ahnung. Vielleicht kann mir das jemand ungefähr mit heutigem Rechtsstand beziffern.
Nach Arbeitgerberwechsel zum 1.1. kann ich die Versicherung nur privat mit eigenen Beiträgen weiterführen. Das möchte ich eigentlich tun.
Fragen:
Bleibt die ursprüngliche Steuerfreiheit der Auszahlung erhalten oder ändert sich durch die private Weiterführung etwas?
Sind die privat gezahlten Beiträge ebenso KV- und PV-pflichtig oder nicht? Falls nein, wie werden die jeweiligen Beträge in diesem Fall ermittelt?
Vielen Dank für gute Antworten!

Hallo,

Ich bin selbst in einer ähnlichen Lage wie Sie.
Bei meiner früheren Selbständigkeit habe ich auch eine Lebensversicherung abgeschlossen.
Den Beitrag zahle ich seit Jahren selber weiter und kann diesen jährlich steuerlich absetzen.

Bei Ablauf wird mir der Betrag auch durch eine Einmalzahlung STEUERFREI ausgezahlt,da der Vertragsabschluss noch vor den heutigen Gesetzen abgeschlossen wurde.
Mit den KV-PV Beiträgen kenne ich mich leider nicht aus.

Bei mir wird nur 1 Gesamtbetrag berechnet,allerdings ist meine Versicherung schon 26 Jahre alt.

Gruß
monika61

Hallo „Direktversicherung“,

ich bin leider kein Versicherungsfachmann, doch eines erscheint mir auffällig:

Du hast seit 2003 jährlich 700,00 eingezalt ( = 6.300,00 ) und die Versicherung garantiert Dir eine Auszahlung in 2034 von ca. 30.000,00; ohne weitere Zahlungen erscheint mir dieser Betrag falsch.

Auszahlungen aus LV mit einer Laufzeit von über 12 Jahren sind m. E. steuerfrei; sie sind auch keine Einkommen, so daß keine Sozialversicherungen anfallen.

Weiterführen solltest Du die Bersicherung in jedem Fall; spreche doch mit Deinem Arbeitgeber: Hier gibt es die Möglichkeit des Gehaltsverzichtes bei gleichzeitiger Zahlung von LV - / Vorsorgebeiträge;

Spreche dringendst mit einem Versicherungsfachmann, idealer Weise mit dem Betreuer der bisherigen Versicherung.

Aber auch mit anderen sprechen !!!

Aber eine Auflösung / Ruhendstellung der bisherigen Versicherung würde ich sehr genau prüfen; neue Vertreter werden dies bestimmt empfehelen und positive Rechenbeispiele vorlegen:

Mir sind nur ganz wenige Beispiele bekannt, in denen es sinnvoll wa, LV aufzulösen oder ruhend zu stellen bei gleichzeitigem Abschluß einer neuen Versicherung.

MfG

Stefan Seidel

Steuerliche Förderung: Alte Regelung
Bei Verträgen, die vor 2005 geschlossen wurden, versteuern Arbeitnehmer auch künftig Beiträge bis zu 1 752 Euro pauschal mit 20 Prozent. Die Auszahlung erfolgt später entweder als Einmalzahlung oder als Rente. Einmalzahlungen sind steuerfrei. Und auch die Renten werden später kaum besteuert: Hier gilt die geringe Ertragsanteilsbesteuerung.
Auf Betriebsrenten (darunter fallen auch Direktversicherungen, egal ob sie später in einer Summe oder als Rente ausgezahlt werden) sind volle Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge zu bezahlen ( etwa 17 %).
Meines Erachtens ändert sich durch die private Fortführung nichts.
Ich empfehle Ihnen eine Beratung durch die Verbraucherschutzzentrale.

Was noch zu beachten ist: Zahlen Sie Ihren Beitrag beim älteren Vertrag aus Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und nicht aus dem laufenden Gehalt. Nur das ist sozialabgabenfrei.

Hallo,

ich rate ihnen dirngend einen Steuerberater aufzusuchen, nach meinem Kenntnisstand ist die Direktverischerung auch steuerpflichtig da als Altersvorsorge gedacht.

Hallo und guten Abend,

ich möchte gleich zur Beantwortung der Fragen kommen jedoch verwundert mich die bisher erreichte garantierte Leistung in Höhe von 30.000, sicherlich ist dies die garantierte Leistung zum Ablauf!
Richtig ist, das die alten Direktversicherungen nach § 40 b steuerfrei ausgezahlt werden!

DIese Beiträge richten sich nach dem aktuellen Satz Ihrer jeweiligen Krankenkasse zum Zeitpunkt der Auszahlung. Die zur Auszahlung kommenden Summe wird durch 120 geteilt, dann liegt der Wert für die gesetzliche Krankenkasse vor von der diese dann die Beiträge berechnet.

Wenn der Vertrag nun privat fortgeführt wird ermittelt zum Vertragende der Versicherer den Teil für den KVDR Beiträge zu zahlen sind und teilt diesen auch der Krankenkasse mit. Der private TEIL ist privat und hierfür sind keine Beiträge (Stand 2013) zu zahlen.

Aber ich würde Alternativ überlegen vielleicht beim neuen AG eine neue Direktversicherung nach § 3.63 abzuschliessen - lohnt sich immer!!!

Hoffe konnte ein wenig weiterhelfen.

Tipps gibt es auch unter http://www.bav-werkstatt.de/vorsorge

Grüße vom Team
B-G.-p. oHG

Hallo,

bei Direktversicherungen werden bei Auszahlung die in der Ansparphase eingesparten KV Beiträge fällig. Das ist in der Regel der aktuelle KV Satz von 15,5 %. Die Beiträge können aber auch monatlich gezahlt werden und das dann 10 Jahre lang. Diese Rechnung lautet dann Auszahlungskapital durch 120 davon der KV Satz 15,5%.
Bei einer privaten Weiterführung wird nur ein Versicherungsnehmerwechsel vollzogen dadurch bleibt der Vertrag in seiner Form auf der Grundlage von 2003 unverändert, heisst Steuerfrei.
Und ab diesem Zeitpunkt dann auch ohne KV Beiträge. Dazu gab es ein BGH Urteil was die Erhebung von KV Beiträgen auf privat besparte Direktversicherungen verboten hat. Weil die Beiträge ja aus dem besteuerten Netto Einkommen bezahlt werden und somit schon KV Beiträge abgeführt wurden.
Was auch für eine Weiterführung spricht, ist der höhere Alt Garantiezins der bei 4% liegen müsste. Heutige Verträge haben nur noch 1,75%

Viele Grüße