Hallo liebe Community,
Ich bin unterjährig von GB nach Deutschland gezogen. In GB hatte ich vor Umzug Einkünfte aus selbständiger Arbeit durch eine Solo Limited Company, in Deutschland nach Umzug Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Ich weiß dass ich in der deutschen Steuererklärung die Einkünfte aus GB von vor meinem Umzug angeben muss, da diese dem Progessionsvorbehalt unterliegen.
Meine Fragen:
Das Steuerjahr in GB weicht vom Kalenderjahr ab. Muss ich die Einkünfte aus GB zum Datum des Geldeingangs innerhalb des Deutschen Steuerjahrs berücksichtigen? Oder wähle ich das ‚passendste‘ Britische Steuerjahr, das dann aber nicht genau dem Deutschen entspricht?
Sind die Einkünfte meiner Solo Limited Company anzugeben, oder die Ausschüttungen an mich persönlich?
Welche Nachweise muss/kann ich dem Finanzamt zu den Einkünften aus GB mit meiner ESt-Erklärung mitliefern?
Da GB ja ein abweichendes Steuerjahr hat, könnte das deutsche FA mit der britischen Steuererklärung nicht meine Angaben überprüfen da nicht ersichtlich wäre, wie viele der Einkünfte auf den Zeitraum des deutschen Steuerjahres entfallen.
Paul