Steuer Fahrtkosten Betreuung Kinder durch Großeltern

Den ursprünglich per Überweisung an die Großeltern gezahlten Betrag für deren Fahrtkosten-Ausgaben.

@all
Vielleicht sollte man mal nicht für jeden Geldfluß das Wörtchen „Erstattung“ verwenden, sondern damit nur die ESt-Erstattung durch das FA bezeichnen.
Es wäre dann weniger verwirrend.

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Und wovon würden dann die Eltern und die Kinder ihren Lebensunterhalt bestreiten?
Und wieso können dann beide nicht arbeiten, wenn es keine Kinderbetreuung gäbe?

Ja, im UP geht es darum, dass die Fahrtkosten, die den Großeltern entstanden sind, und die von den Eltern erstattet wurden per Überweisung von den Eltern an die Großeltern, wieder zurückfließen sollen von den Großeltern an die Eltern.

Danach schreibt @kartracer116 jedoch (Hervorhebung von mir)

Die Formulierung „Erstattung durch die Steuer“ beschreibt nun aber eindeutig die Steuerersparnis der Eltern. Sprich das Geld, das die Eltern vom Finanzamt zurückbekommen, weil sie die Kinderbetreuungskosten, die sie an die Großeltern gezahlt haben, steuerlich geltend machen.

Und wie gesagt

Wenn es keinen konkreten Anhaltspunkt dafür gibt, nein. Die Finanzbehörden haben durchaus verstanden bzw. akzeptiert, dass a) Geld kein Etikett hat und b) es zwischen Wirtschaftssubjekten wirtschaftlich-finanzielle Verbindungen auf verschiedenen Ebenen geben kann, zwischen denen es keinen unmittelbaren wirtschaftlichen und damit auch steuerlichen Zusammenhang gibt.

Ich hatte oben das Thema Mietverhältnis zwischen Verwandten angeführt. Ein solcher Mietvertrag mit allen steuerlichen Folgen wird sogar dann akzeptiert, wenn das Kind die Miete aus Geld bezahlt, das es von seinen Eltern zum Bestreiten seines Lebensunterhaltes bekommt (als Student z.B.). Wichtig ist dabei halt, dass es eine vertragliche Regelung gibt, die auch gelebt wird (also dass wirklich eine Miete vom Kind an die Eltern gezahlt wird).

So isses. Man darf halt nur keine Fehler im Detail machen.

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