Dann formuliere ich nochmal ein Szenario bezugnehmend auf das Szenario aus dem UP:
Den Großeltern entstehen nachweislich Fahrtkosten durch die Kinderbetreuung und stellen den Eltern diese Kosten nachweislich in Rechnung.
Die Eltern erstatten diese Kosten nachweislich per Überweisung mit entsprechend aussagekräftigem Verwendungszweck.
Die Eltern machen diese Kosten steuerlich geltend und geben diese Kosten dementsprechend in der Steuererklärung an.
Im selben Jahr überweisen die Großeltern den Eltern den Betrag X, aufgeteilt auf 5 Einzelüberweisungen und jeweils mit dem Verwendungszweck „Geburtstagsgeschenk“, „Ostergeschenk“, „Geschenk Urlaubsgeld“, „Namenstagsgeschenk“, „Weihnachtsgeschenk“.
Der Betrag X sei mindestens genauso groß wie die erstatteten Fahrtkosten im Rahmen der Kinderbetreuung.
Die Kinder geben diese Geschenke natürlich vollständig und korrekt in der Steuererklärung an.
@Aprilfisch Was macht nun das Finanzamt? Werden die Geschenke als „Rückgabe des für eine Leistung (Kinderbetreuung) erhaltene Entgelt (Erstattung der Fahrtkosten)“ gewertet, das heißt, wird das ganze steuerlich so gewertet,
?
Oder sagt das Finanzamt: „Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, die Kinderbetreuungskosten werden anerkannt.“?