Steuer: Feststellungserklärung: "Art der Beteiligung"

Moin!

Da ich Teil einer Erbengemeinschaft bin mache ich gerade die Feststellungserklärung fürs Finanzamt (wurde mir hier ja erklärt, wo ich das finde!!).

Nun muss ich da beantworten, welcher Art die Beteiligung der Beteiligten ist.

Die Erbengemeinschaft besteht aus meinem Vater und uns drei Töchtern, uns gehört zu unterschiedlichen Anteilen das Haus, das wir von meiner Mutter geerbt hatten und wir vermieten ein paar Garagen, sodass es zu versteuernde Einnahmen gibt.

Hier muss ich nun das Richtige anklicken, hab aber keine Ahnung, was da zutrifft:

Ich meine: Wir sind ja kein Unternehmen - kann ich also für uns alle angeben, dass wir Gemeinschafter sind, die nicht Mitunternehmer sind? (also 7. oder 8.)
Und sind wir dann mit oder ohne Haftungsbeschränkung und woraus geht das hervor?

Auf Elster gibt es dazu leider keine Erklärung.

Vielleicht weiß hier jemand weiter?

Vielen Dank im Voraus!

Gruß, Diva

Ja.

Ja.

Also 7.

Eine Erbengemeinschaft ist eine GbR (= Gesellschaft bürgerlichen Rechts), sie ist keine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

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§ 15a bezieht sich auf die KG (Komanditgesellschaft), und wie das mit der Haftung bei KGs ist, bzw. auch die Unterscheidung zwischen Komanditist und Komplementär, kannst du bei Interesse hier nachlesen:


Ist allerdings für euren Fall jetzt irrelevant.

Liebe Gudrun!
Vielen lieben Dank!!

Gruß, Diva

Servus,

Ihr seid es insofern, als Ihr als GbR Einkünfte erzielt, die dem EStG unterliegen.

Nun ist allerdings der Begriff des Unternehmers oder des Unternehmens im EStG nicht definiert. Im UStG gibt es den Unternehmer, aber der spielt hier keine Rolle.

Da ist der Amtschimmel in seiner Freude an hübsch zurechtgefeilten Formularen ein bisserl zu weit galoppiert. Es ist gleichgültig, ob ihr Euch als Gesellschafter, die nicht Mitunternehmer sind, oder als sonstige Mitunternehmer ohne Haftungsbeschränkung erklärt - das hat für die Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keinerlei Auswirkung.

Ich erinnere mich an glücklichere Zeiten Mitte der 1990er Jahre, als bei den Finanzämtern unbrauchbare, aber auch unkündbare Beamte in die Formularausgabe gesetzt wurden, da konnten sie wenigstens kein Unheil anrichten.

Schöne Grüße

MM

Hi Aprilfisch!

Ich wusste, dass wir steuerpflichtige Einkünfte erzielen, dass wir als Erbengemeinschaft automatisch eine GbR sind wusste ich nicht. Ich dachte immer, so etwas muss man offiziell gründen, aber gut, es leuchtet ja ein.

Vielen Dank dir!

Gruß, Diva

Servus,

auch wenn es für die Feststellungserklärung nicht bedeutend ist - wenn wir grade dabei sind:

eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (hier Erbengemeinschaft gem. § 2032 BGB) bedarf keiner formalen Gründung, sondern sie entsteht „automatisch“ durch Erbfall (wie hier) oder (in ihrer allgemeineren Form gem. § 705ff BGB) dadurch, dass mehrere Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen, auch wenn sie dem Kind keinen Namen geben.

Schöne Grüße

MM

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