Hier eine Frage zur korrekten Buchführung.
Jemand führt seit kurzem einen Handwerksbetrieb. Er ist alleiniger Inhaber, keine GmbH oder ähnliches. Jetzt würde er bei Ebay teures Werkzeug für seinen Betrieb kaufen und bei der Abholung in bar bezahlen…mit privatem Geld. Wie macht man das korrekt, damit es Buchführungsmäßig und fürs Finanzamt richtig und nachzuvollziehen ist? Bei Privatkauf bekommt man ja keine Rechnung mit Steuernummer und Mehrwertsteuer.
Ist es richtig, die Auktion einfach ausdrucken (als Quittung sozusagen), anschließend vom Privatkonto die Kaufsumme auf das Geschäftskonto überweisen und dann den exakten Betrag abheben? Oder mache ich einen Denkfehler.
Danke schon mal für die Mühe
Ja, Das ist alles Quatsch mit dem Privatkonto und so.
Du lässt dir die Barzahlung quittieren und buchst das dann über Privateinlage (oder über Kasse, so du eine führst).
Der einzige Unterschied zu einem Kauf z.B. im Baumarkt ist, dass du bei einem Privatverkäufer keine Vorsteuer ziehen kannst.
Tach,
das ist eine Privateinlage.
Um dem Anlagegut einen Wert zuzuschreiben, reicht eine glaubhafte Darlegung.
Eine Quittung wäre natürlich einfach - warum will der Verkäufer keine ausstellen?
Irgendein Verschieben von Geld ist nicht nötig.
Alternativ kaufst du die Sachen gleich vom Firmengeld.
Dann hast du keine Privateinlage,sondern eben weniger Geld in der Kasse.
Naja, eventuell war nicht so viel Geld auf dem Geschäftskonto. Eine Quittung wurde einfach vergessen, vielleicht wurde es auch vom Verkäufer absichtlich vergessen. Mir geht es nur darum, ob die Unterlagen für das FA klar und übersichtlich sind.
Vielen Dank für die Antworten auf meine Frage !