Steuer: Immer Original Rechnung notwendig?

Brauche ich für meine Steuererklärung eigentlich immer die Originalrechnung oder reicht eine Kopie?

Hintergrund: Die Umzugskosten teile ich mir mit meinem Arbeitgeber. Der Abreitgeber braucht ein Original!

Wer kennt sich aus?

Hi,
es sollte eine Kopie genügen, eventuell schreibt Dir das Finanzamt, das es das Original haben will. Dann würde aber genügen, mit dem Sachbearbeiter einen Termin zu machen und das gute Stück vorzulegen, so hat es der AG am nächsten Tag wieder.

Gruß,
Micha

Hi Peter,

du kannst das Problem so lösen:

Gib deinem Arbeitgeber das Original und behalte für deine Unterlagen eine Kopie. Derjenige, der die Rechnung bezahlt, erhält von dem sich Beteiligendem einen Erstattungsbeleg. Wenn also du den Gesamtbetrag der Umzugskosten an den Rechnungsersteller überweist, wirst du von deinem Arbeitgeber eine sog. Erstattung erhalten, für die ein Beleg (Quittung) ausgestellt wird. Diesen Erstattungsbeleg zusammen mit der Rechnungskopie nimmst du zu deinen Buchführungsunterlagen. Das wird ausreichen.

Gruß,
Francesco

hi,

problem: will sich dein arbeitgeber aus den umzugskosten die vorsteuer ziehen? zahlt der dir 50% und legt die rechnung dann komplett als betriebsausgaben rein? dann ist es schmu und geht nicht! du kannst kosten nicht (auch nicht anteilig) bei dir als werbungskosten zu stehen haben und dann der arbeitgeber noch als betriebsausgaben ansetzen (abgesehen davon, das es nicht geht, weil der nicht leistungsempfänger ist!)

also, sprech vorher mit deinem boss drüber, was er macht, nicht das durch deinen werbungskostenansatz ihm eine betriebsprüfung ins haus steht …

gruss

vom showbee

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Dank für eure Hilfe!

Peter