Steuer und Kranheitstage > 6 Wochen?

Hallo,

wenn jemand als Angestellter mehr als 6 Wochen krank ist -ganz genau genommen 6 Wochen und einen Tag-, wie ist das jetzt mit dem Finanzamt und der Steuer?
Normalerweise gibt man ja 230 Tage bzgl Fahrtkosten an.
Bekommt das Finanzamt vom Arbeitgeber, dem Rentenversicherer oder der Krankenkasse mitgeteilt, dass jemand über dieses Zeitraum krank war?

Danke für Rat!
Carolin

Hallo,

nein, von sowas erfährt das FA höchstens durch Zufall, z. B. wenn der Stpfl. in seiner Steuererkklärung die Krankheitskosten als agB geltend macht und dadurch die Krankheitsdauer auffällt.
Und jetzt kommt noch der erhobene Zeigefinger: Selbstverständlich dürfen nur Fahrtkosten für die Tage angesetzt werden, an denen auch tatsächlich gefahren wurde!

Gruß,
Markus

Danke Markus,
es geht hier nur um die Theorie, die diskutiert wird.
Darf ich Fragen woher du das Wissen beziehst?

Viele Grüße und nochmal Danke!
Carolin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nicht zu vergessen, dass hier evtl. der Großbuchstabe U bescheinigt ist. Wie gesagt, es ist zeitlich fast möglich.

Danke Markus,
es geht hier nur um die Theorie, die diskutiert wird.
Darf ich Fragen woher du das Wissen beziehst?

Was für ein Wissen meinen Sie? Das Wissen bezüglich der Tage bezieht er aus dem § 9 Einkommensteuergesetz.

Normalerweise gibt man ja 230 Tage bzgl Fahrtkosten an

Da gibt es -wie der Markus schon schrieb- keine Pauschale sondern es sind die tatsächlichen Fahrten anzugeben. Wer hier meint, einfach mal so 230 Tage anzugeben, obwohl diese wissentlich nicht gefahren wurden, der bewegt sich dort, wo man von Steuerhinterziehung spricht, auch wenn es nur ein geringfügiger Fall ist.

Ein Blick in den § 370 der Abgabenordnung dürfte einem nicht dazu verleiten.

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Da gibt es -wie der Markus schon schrieb- keine Pauschale
sondern es sind die tatsächlichen Fahrten anzugeben. Wer hier
meint, einfach mal so 230 Tage anzugeben, obwohl diese
wissentlich nicht gefahren wurden, der bewegt sich dort, wo
man von Steuerhinterziehung spricht, auch wenn es nur ein
geringfügiger Fall ist.

Ein Blick in den § 370 der Abgabenordnung dürfte einem nicht
dazu verleiten.

Welch harsche Worte - auch wenn ich Dir natürlich dem Grunde nach recht gebe - so handelt es sich doch in solchen Fällen m.E. nach nicht um Steuerhinterziehung, sondern nur um leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO).

Macht es aber nicht besser, sondern wirkt sich nur auf das Strafmaß aus. :wink:

Grüße

Putzki

Hallo Carolin,

Darf ich Fragen woher du das Wissen beziehst?

als kgl. bayrischer Finanzbeamter weiß man sowas :wink:

Gruß,
Markus

Hallo,

nein, von sowas erfährt das FA höchstens durch Zufall,

zufall? normalerweise werden unterbrechungszeiträume in den lohndaten angezeigt. außerdem ist das krankengeld als progressionsleistung zu erklären. sodann dürften weitere schlussfolgerungen auf der hand liegen…

Keineswegs, lieber Putzki,

alle Tatbestände des § 370 liegen vor. Vor allem „Vorsatz“. Und deshalb kann es keine leichtfertige Steuerverkürzung sein, wenn jemand gewollt und bewusst einfach mehr Tage angibt, als er tatsächlich gefahren ist, dabei geht es nicht um 1 Tag oder um 10 Tage, sondern -wie hier im Sachverhalt- um einige Tage mehr, die dann auch eine steuerliche Auswirkung nach sich ziehen (wenn auch gering).

Na ja, lieber Oerdiz,

Du und ich, wir wissen doch, wie der Hase läuft, oder?
In der Theorie hast Du natürlich recht, aber kein Depp dieser Welt wird in der Praxis sagen „Klar wollte ich das Finanzamt bescheißen!“, sondern eher „Oh, ich durfte das nicht? Ich dachte, man kann immer pauschal 230 Tage ansetzen!“. :wink:

Grüße

Putzki

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Hallo,

es ist alles gesagt, dennoch möchte ich erwähnen, dass in den Formularen bei den Fahrkosten auch die Urlaubs- und die Krankheitstage abgefragt werden. Wer das „übersieht“, kann kaum behaupten, versehentlich 230 Tage angegeben zu haben.

Es grüßt

Berta

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das ist richtig. Es ist heute nicht einfach, vom Finanzamt etwas nachgewiesen zu bekommen, was in die Richtung geht (fürs Finanzamt nicht einfach).

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Hallo,

zufall? normalerweise werden unterbrechungszeiträume in den
lohndaten angezeigt.

Das Arbeitsverhältnis lief ja während der Krankheit weiter, also darf in den Lohndaten keine Unterbrechung auftauchen.

außerdem ist das krankengeld als
progressionsleistung zu erklären. sodann dürften weitere
schlussfolgerungen auf der hand liegen…

Theoretisch richtig.
Praktisch: Krankengeld für einen Tag? Wird das überhaupt ausgezahlt? Über die steuerliche Auswirkung einer solchen „Riesensumme“ brauchen wir wohl nicht zu reden.

Gruß,
Markus

Selbstverständlich wird Krankengeld auch für „nur“ 1 Tag ausgezahlt.
Die steuerliche Auswirkung? Wenn ich überschlage und zB 90€/Tag rechne, sind das bei rund 20% Steuer immerhin 18 Euro, die man unterschlagen würde.
LG