Steuerbefreiung bei der Hundesteuer

Hallo.

Mein Sachverhalt ist folgender:

Wenn in der Ortssatzung festgelegt ist, dass Schwerbehinderte mit aG eine Steuerbefreiung bei der Hundesteuer haben, muss diese „Befreiung“ beim Amt erst beantragt werden oder aber meldet sich der Ausweisinhaber sowie Hundebesitzer „erst gar nicht“, da der Antrag aufgrund Merkzeichen „sowieso“ genehmigt wird?

Zweite Frage: Wieviele Hunde darf man dann nichtzahlend „mitschleifen“? Ist hier pro Ausweis / Merkzeichen nur ein Hund erlaubt oder aber darf man als behinderte Person mehrere Hunde haben und dafür keine Steuern zahlen?

Danke für Antworten.

Hallo,

wenn das Merkzeichen auf dem Ausweis vermerkt ist, muss dem Steueramt eine Kopie des Ausweises gesendet werden.
Da es noch immer, nicht unbegrenzte gültigen Ausweise gibt.
Bei behinderten, wo es absehbar ist, das sich bei ihrer Behinderung sich auch in Zukunft nichts ändert, bekommen einen unbegrentzt gültigen Ausweis.
Wie sich das mit der Anzahl der Tiere verhält kann ich nicht genau sagen.
Aber das wird sich auf nur ein Tier begrntzen.

Joel