Hallo.
Mein Sachverhalt ist folgender:
Wenn in der Ortssatzung festgelegt ist, dass Schwerbehinderte mit aG eine Steuerbefreiung bei der Hundesteuer haben, muss diese „Befreiung“ beim Amt erst beantragt werden oder aber meldet sich der Ausweisinhaber sowie Hundebesitzer „erst gar nicht“, da der Antrag aufgrund Merkzeichen „sowieso“ genehmigt wird?
Zweite Frage: Wieviele Hunde darf man dann nichtzahlend „mitschleifen“? Ist hier pro Ausweis / Merkzeichen nur ein Hund erlaubt oder aber darf man als behinderte Person mehrere Hunde haben und dafür keine Steuern zahlen?
Danke für Antworten.