Steuerbefreiung Kleinunternehmer

Guten Abend,
ich habe mich vorkurzem Selbständig gemacht. ja ich sollte einen Steuerberater aufsuchen :stuck_out_tongue: jedoch möchte ich das vorher hier erfahren dafür gibt es ja dieses Portal.

Und zwar folgende Situatiin:
Ich habe ein Gewerbe gegründet als Kleinunternehmer, da ich unter 17.500euro Umsatz im ersten mache. Da ich ja keine Umsatzsteuer zahlen muss kann ich ja offiziell auch keine vom Finanzamt zurück verlangen.
jetzt kommt die eigentliche Frage wie sieht es z.B. mit Gebrauchs gegenständen aus z.B wurde mir ein IPad meine Arbeit erleichtern kann ich denn von der Merwehrtsteuer absetzen oder meine Handyrechnung die ich Geschäftlich nutze? oder kann ich davon nix absetzen weil ich keine Umsatzsteuer zahle ?

über eine Antwort wurde ich mich sehr freuen.
Entschuldigung für die Rechtschreibfehler aber mit einem kleinen Handy zuschreiben ist nicht so bequem.

mit freundlichen grüssen
Alex

Mehrwertsteuer und Kosten sind zwei verschiedene Sachen.
Als § 19 UStG -Unternehmer zahlst du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt und kannst auf deinen Rechnungen auch keine ausweisen.
Du kannst deinen Gewinn für die Einkommensteuererklärung nach einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln…
Kosten, wie eben ein Rechner, Laptop o.ä. wirst du trotzdem haben und alles schön sauber in deiner EAÜ auflisten.

Bei Fragen einfach mal unter http://www.arbeit-job-karriere.de/existenzgruendung… schauen.

BG Alex

Hallo Alex,
etwas abschreiben hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.
Du kannst Dinge für die du eine Rechnung hast, also PC ect…abschreiben, ob du die gebraucht gekauft hast oder neu.
Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Kommt auf die Art an, dazu solltest du wirklich einen Steuerberater fragen.
Etwas von der Steuer absetzten kannst du auch. Du bezahlst sie ja auch schließlich wie eine Privatperson.
Die kann das auch also kannst du das auch.
Alles Gute

Gruß Lore

Hallo Alex,

von einer Steuer, die Sie nicht zahlen, können Sie natürlich nichts absetzen. Das heißt, wenn Sie keine Umsatzsteuer abführen, dann können Sie diese auch nicht um die ausgegebene Umsatzsteuer mindern. Als Kleinunternehmer bekommen Sie also keine ausgegebene Mehrwertsteuer zurück. Das sollte man immer bedenken bevor man sich für das Kleinunternehmertum entscheidet.

Übrigens… Vorsicht… die 17.500,00 EURO-Grenze gilt nicht nur für das erste Jahr, wenn Sie dauerhaft Kleinunternehmer bleiben wollen! Ausführliche Infos zum Thema „Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer“ finden die Mitglieder unserer eLearning-Website in unserem Online-Kurs „Die Kleinunternehmerregelung“:
http://www.friseur-unternehmer.de/pages/existenzgrFC…

Viele Grüße
Guido Scheffler

Hi,

wir schon richtig festgestellt: => Steuerberater! Wichtig! Beraten lassen! (:o)))

Hier aber zunächst ganz einfach. Solange Du kein Schreiben vom Finanzamt hast, dass Du Vorsteuerabzugberechtigst bist, kannst/darfst Du keine Vorsteuer/Mehrwertsteuer ausweisen.

MfG Der Z.

kurz: keine vorsteuer !