Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Befreiung von der Steuerberaterprüfung. Anscheinend ist die Befreiung möglich wenn man die Ausbildung zum Dipl. Finanzwirt hinter sich hat und eine gewisse Zeit beim Finanzamt gearbeitet hat.
Meine Frage: Welche Kriterien müssen hier für genau erfüllt sein?
Danke im voraus!
Grüße