Steuerberater

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Befreiung von der Steuerberaterprüfung. Anscheinend ist die Befreiung möglich wenn man die Ausbildung zum Dipl. Finanzwirt hinter sich hat und eine gewisse Zeit beim Finanzamt gearbeitet hat.

Meine Frage: Welche Kriterien müssen hier für genau erfüllt sein?

Danke im voraus!

Grüße

Servus,

ganz grob: Im höheren Dienst zehn Jahre Sachgebietsleiter oder vergleichbare Tätigkeit und höher, im gehobenen Dienst fünfzehn Jahre Sachbearbeiter oder vergleichbare Tätigkeit und höher.

Die Prüfung wird in diesen Fällen ersetzt durch einen einfachen Eignungstest, der in der Aufgabe besteht, selbständig den § 38 StBerG aufzufinden. Hier isser übrigens:

http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__38.html

Schöne Grüße

MM