Steuerberater braucht 20 Monate für Steuererklärung

Hallo zusammen,

ich bin ein bisschen ratlos angesichts des Verhaltens meines Steuerberaters und wollte euch um Rat fragen.
Ich habe im November 2019 meinem Steuerberater die Unterlagen für die Steuererklärung 2018 zugeschickt.
Wie immer meckerte er, dass das sehr spät wäre und es für ihn nicht machbar sei, die Steuererklärung bis Februar 2020 fertig zu machen. Ich hab mir deshalb nicht viel dabei gedacht, als ich im April/Mai 2020 einen Brief vom FA bekommen habe, dass meine Steuererklärung verspätet sei und deswegen ein Verspätungszuschlag zu zahlen sei (den ich natürlich bezahlt habe). Ich bin davon ausgegangen, dass die Steuererklärung inzwischen digital eingereicht wurde und der Verspätungszuschlag daraufhin festgesetzt wurde …

Gestern (Juli 2021) finde ich in meinem Briefkasten einen Brief meines Steuerberaters mit der Steuererklärung von 2018.
Lauter Zettel hängen dran, wo ich bitte zu unterschreiben habe.
Ein Anruf beim FA ergab: Meine letzte Steuererklärung wurde von diesem Steuerberater digital für 2017 eingereicht.

Ich bin gerade ziemlich sprachlos und möchte mich, bevor ich bei meinem Steuerberater anrufe, gerne vorher erkundigen, wie ich das einzuordnen habe.
Wenn ich einem Steuerberater meine Unterlagen übergebe, kann er sich dann beliebig viel Zeit lassen (in diesem Fall 20 Monate), um eine Steuererklärung daraus zu erstellen? Hätte ich das schriftlich nochmals irgendwo festhalten müssen, dass er die Steuererklärung bitte bis Ende Februar 2020 abgeben soll? Hätte er die Verpflichtung gehabt, mich darüber zu informieren, dass er für die Steuererklärung länger benötigt?
Was kann es für einen Grund geben, dass er mir die Unterlagen für 2018 nun schriftlich zur Unterschrift zukommen lässt (2017 wurde bereits digital übermittelt, also keine Unterschrift von mir benötigt).

Ich habe leider keinen Beleg von der Post, wann ich die Unterlagen an ihn geschickt habe. Ich vermute, ich habe deshalb auch keinerlei rechtlichen Möglichkeiten, um mir den Verspätungszuschlag von ihm ersetzen zu lassen. Aber abgesehen davon: Welcher anderer Schaden ist mir durch die verspätete Abgabe entstanden? (Mir fällt keiner ein. Könnte er also auch sagen: Jetzt regen Sie sich mal nicht so auf. Es ist ja nichts passiert?)

Und: Er hat natürlich auch meine Unterlagen für 2019 - und selbstverständlich ist diese Steuererklärung auch noch nicht fertig. Die Unterlagen hat er seit Oktober 2020.
Welche Möglichkeiten habe ich nun, um ihn, Druck zu machen, damit er sie zeitnah fertig stellt?

Ich muss dazu sagen, meine Steuererklärung ist absoluter Standard: Lohnsteuerklasse 1, keine Kinder, nicht verheiratet, keine Immobilien, kein Gewerbe. Keine besonderen Vorkommnisse …
Der Steuerberater, den ich davor hatte, hat mal gewitzelt, er bräuchte dafür 4 Stunden.

Ich bin gespannt auf euren Input.

Schöne Grüße
Stefanie

Hallo Stefanie,

was mir so auffällt: dafür, dass du schreibst

frage ich mich, warum du so lange brauchst, um ihm die Unterlagen zukommen zu lassen:

Es ist nicht umsonst so, dass längere Fristen für die Abgabe durch Steuerberater gelten, je nach Anzahl der Mandanten haben die mehr als genug zu tun. Der „Normalsterbliche“ hatte bis 31.07. Zeit, und du schickst ihm die Unterlagen im November (des Folgejahres, natürlich).

Für die Zukunft kannst du den Steuerberater wechseln, die Steuererkärung (wenn sie eh’ absoluter Standard ist) selbst machen, oder es mal versuchen, ihm rechtzeitig die Unterlagen zukommen zu lassen.

Wofür ist das wichtig? Willst du ihm jetzt eine reinwürgen? Dann solltest du den Steuerberater erst recht wechseln.

Eben. Zumindest in Bezug auf die Steuererklärung 2019. Für die hätte er bis 31.08.2021 noch Zeit.

Gruß
Christa

1 Like

Servus,

nicht nur dieses

zeigt, dass das Vertrauensverhältnis (von beiden Seiten!) nachhaltig gestört ist. Wechsle die Kanzlei und such Dir einen StB, bei dem Du nicht nur Vertretungs- sondern auch Empfangsvollmacht erteilen magst.

Festsetzung eines Verspätungszuschlags unabhängig von der Einreichung einer Steuererklärung und Veranlagung ist mehr als ungewöhnlich. Vermutlich handelt es sich nicht um einen Verspätungszuschlag, sondern um festgesetztes Zwangsgeld.

Für Verspätungszuschläge gibt es Erlassanträge, für Zwangsgelder (auch noch, wenn sie festgesetzt sind!) die Abgabe der Steuererklärung als Heilmittel, nichts davon muss man bezahlen. Das klappt aber nur, wenn der StB überhaupt weiß, was Sache ist - deswegen Empfangsvollmacht erteilen!

Das ist sehr lange, wenn Deine Angaben richtig sind. Ich habe seinerzeit, wenn Jefe sich über meine Umsätze beschwert hat, an einem Freitag die Erklärungen für sechs bis acht Arbeitnehmerveranlagungen durchgeklopft. Vermutlich ist aber nicht richtig, was Du schreibst, weil es nicht zu

passt. Für eine ESt-Erklärung, wie Du sie beschreibst, ist insgesamt eine, in Worten eine Unterschrift des Steuerpflichtigen erforderlich.

Das ließe sich nur konkret vermuten, wenn der Sachverhalt bekannt wäre. Ob 2018 überhaupt noch online angenommen wird, weiß ich nicht - das ist aber auch für den Sachverhalt egal.

Kurz: Dass manche Steuerkanzleien auf riesigen Bergen von offenen Fällen „in der Pipeline“ sitzen, ist bekannt. Wer es schneller haben möchte, sollte sich einen StB suchen, bei dem das nicht so ist - die gibt es auch zu Genüge.

Ein Problem kann sich hier nur ergeben, wenn ein Steuerberater in der Falle gelandet ist, dass er den ganzen Tag Fristverlängerungsanträge verfassen muss und deswegen nicht mehr zum Arbeiten kommt. Einen, bei dem es so ging, hab ich (nur dem Namen nach, nicht persönlich) in Mainz gekannt - dem ist dann wegen schwerer Alkoholabhängigkeit die Bestellung entzogen worden.

Wie auch immer: Frage den StB, ob für 2019 und 2020 schon was getan worden ist. Wenn nicht, lass Dir den Kram wiedergeben und überlasse ihn einem StB, dessen Kanzlei nicht überlastet ist und vor allem, dem Du soweit vertraust, dass Du ihm Vertretungs- und Empfangsvollmacht erteilen kannst. Wenn ein Mandant so wie Du beschreibst gegen seinen StB arbeitet, ist das weder für den Mandanten noch für den StB eine erquickliche Sache.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hallo,
genau diese Verhältnisse habe ich auch bei einem Familienmitglied, wir haben vor drei Wochen mithilfe eines Steuerprogramms genau 30 Minuten gebraucht und vor einer Stunde den Einkommensteuerbescheid mit exakt des Guthabenbetrages, den auch das Programm ausgerechnet hatte, per Elster erhalten. Ich weiß, das hilft dir nicht unbedingt weiter, beweist aber auch, warum denn umständlich, wenn es einfacher besser und schneller geht.
Gruss
Czauderna

Hallo!

Du bist sauer auf deinen Steuerberater, das ist verständlich und begründet.

Er will sich von dir bestätigen lassen, dass du mit dem Inhalt der Erklärung einverstanden bist.

Er muss zumindest die Fristen einhalten. Wenn du absoluter Standard: Lohnsteuerklasse 1, keine Kinder, nicht verheiratet, keine Immobilien, kein Gewerbe. Keine besonderen Vorkommnisse …" bist, besteht wahrscheinlich keine Erklärungspflicht, in einem solchen Fall ist spätestens bis 31.12.2022 abzugeben, damit nichts verjährt.

Wenn jedoch Erklärungspflicht besteht (das müsste der Steuerberater im Regelfall erkennen), dann muss er auch die Fristen einhalten oder einen Fristverlängerungsantrag stellen (oder, falls das Problem nicht bei ihm liegt, dich auf das Problem hinweisen).

Nur bei Erklärungspflicht könnte ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden, auch ein Zwangsgeld wäre nur in einem solchen Fall anzudrohen und festzusetzen (obwohl das manchmal trotzdem passiert, hier müsste dich der Steuerberater unterstützen, um das abzuwehren). Dafür muss er natürlich von dir informiert werden.

Wenn der Fehler bei Ihm lag, hätte er dir einen dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Du kannst dich deswegen an ihn oder auch direkt an seine Berufshaftpflichtversicherung wenden (die sollte auf seinem Briefbogen oder seiner Internetseite stehen, ansonsten kannst du dich an die zuständige Steuerberaterkammer wenden, die hilft dir in einem solchen Fall).

2019 ist (bei Steuererklärungspflicht) durch den Steuerberater bis 31.08.2021 einzureichen, bei „Standard“ bis 31.12.2023.

Du kannst das Mandat jederzeit beenden. Bereits geleistete Vorarbeiten des Steuerberaters musst du aber bezahlen.

Wenn du Unterstützung brauchst, schicke mir eine PN.

Ebenfalls schöne Grüße!

1 Like

Ebent.

Vgl.

Merkste was?

Schöne Grüße

MM

1 Like

@ueguegueck

Vielen Dank für Deine Antwort! :slight_smile:

Schöne Grüße
Stefanie

Hallo Stefanie,

gibst Du für die anderen am Thema Interessierten bitte noch die Information, was das, was Du als Festsetzung eines Verspätungszuschlags beschreibst, in Wirklichkeit war, und ob in Deinem Fall denn nun Erklärungspflicht besteht oder nicht?

Dir ist ja sicher auch aufgefallen, dass Deine bisherigen Angaben so, wie Du sie schilderst, nicht plausibel sind.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hallo,

mir ist nur aufgefallen, dass ihr die anderen Antworten offensichtlich nicht geschmeckt haben. Nun denn …

Viele Grüße
Christa

Servus,

no ja, es hätte mich halt schon interessiert, was sich hinter dem widersprüchlich vorgetragenen Sachverhalt denn nun wirklich verbirgt…

Glaube mich aber zu erinnern, dass @Stefanie_e95fa1 auch schon früher so seltsame Threads startete und dann im Ungewissen versacken ließ. Schade drum.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hab’s mal grad so überschlagen. Also wenn einer 20 Monate braucht, dann reichen mir grad zwei davon. So kann ich abwechselnd, den einen die geraden, den anderen die ungeraden Jahre machen lassen. das geht sich dann noch gut aus.