Steuerberater der Firma hat bAV falsch abgerechnet, Angestellte hat über Jahre zu wenig bekommen - wer haftet?

Hallo Ihr Lieben,

folgender Fall. Eine Angestellte ist seit Ende 2016 in einer Firma beschäftigt und der Steuerberater der Firma hat über DATEV die Gehaltsabrechnung gestellt. Zum Januar 2019 wurde von der Firma der Steuerberater gewechselt und die Lohnabrechnung läuft jetzt über eine Firma, die nur Lohn macht.
Die Arbeitnehmerin bekam nun 117 Euro mehr im Monat ausbezahlt und hat sich gefragt, ob sich so viel geändert hat zum Jahreswechsel. Nach einigem hin und her konnte nun festgestellt werden, dass der alte Steuerberater wohl die bAV falsch hinterlegt hat (was auf der Gehaltsabrechnung nicht zu sehen ist) und demnach der Arbeitnehmerin jeden Monat Geld entgangen ist. Lt. der neuen Steuerberaterin der Firma kann sie aber nur noch 2018 nachfordern, da die anderen Steuererklärungen für die anderen Jahre ja schon durch sind.
Muss sich die Arbeitnehmerin damit abfinden, oder kann sie hier beim alten Steuerberater etwas geltend machen?Gibt es hier eine Haftungspflicht? Insgesamt sind es ca. 3600 Euro, die hier nicht bezahlt wurden (1400 fallen in 2018) - also schon insgesamt ein satter Verlust!
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Wer haftet ?

Der schuldet den Lohn und die laut Vertrag vereinbarten Leistungen zu Alterssicherung/Vermögensbildung ?

Der Chef oder der Steuerberater ?

Also ich sage der Chef. Und er zahlt nach und das unabhängig von irgendwelchen Steuererklärungen.
Verjährung 3 Jahre, gezählt ab Ende des Jahres aus dem der Anspruch stammt bzw. in dem der Fehler erstmals auffiel bzw. bei normaler Sorgfalt hätte auffallen müssen.
Der Chef kann/wird sich an den Steuerberater halten um ihn (seine Haftpflicht-VS) in Regress zu nehmen.

MfG
duck313

Hallo,

das hier (Korinthenkacker-Modus EIN)

stimmt aber nur, wenn arbeits- bzw. tarifvertraglich keine kürzere Ausschlußfrist vereinbart wurde. Zulässig ist eine Kürzung auf bis zu 3 Monate.

&Tschüß
Wolfgang

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Ich würde das nicht als Korinthenkackerei bezeichnen. Solche Klauseln sind - mit unterschiedlich langen Fristen - sehr häufig anzutreffen, und daher sollte besagte AN sich hier erst einmal schlau machen, bis zu welchem Zeitpunkt sie tatsächlich Geld nachverlangen kann.

Und ganz wichtig: Während eine Verjährung vom Anspruchsgegner als Einrede ausdrücklich geltend gemacht werden muss, zieht die Ausschlussfrist automatisch. D.h. wenn ein AG in einem Prozess die mögliche Einrede übersieht, wird er verurteilt, und muss trotzdem zahlen. Liegt hingegen der Arbeitsvertrag (oder wo immer die Ausschussfrist geregelt ist) im Verfahren vor, muss diese unabhängig von einem ausdrücklichen Berufen des AG hierauf berücksichtigt werden.

Die Aussage mit den „Steuererklärungen, die durch sind“, ist natürlich kompletter Quatsch.

Hallo

Wurden denn zu viel Steuern abgeführt, oder wurde zu wenig Lohn bezahlt?

An die Experten: Macht das nicht einen Unterschied?

Nur mal so am Rande. Wer sagt dir denn, dass die neue Firma richtig abrechnet?

Wenn du magst, kannst du mal eine alte und eine neue Lohnabrechnung (natürlich mit geschwärzten persönlichen Daten) hochladen. Zufällig kann ich Lohn recht gut und bin sehr gespannt, wie die BAv abgerechnet wurde und wer überhaupt den Fehler gemacht hat.

Soon

Das hält die Fragestellerin leider geheim. Es sieht einiges danach aus, dass der Fehler nicht beim früheren, sondern beim jetzigen Abrechner liegt - z.B. vergessen wurde, den Nettoabzug einzurichten, der den Beitrag an den Träger der betrieblichen Altersversorgung leitet, so dass der Arbeitnehmer jetzt Geld ausgezahlt bekommt, das ihm überhaupt nicht zusteht.

Wenn @Liane_4503a6 bereit wäre, Einzelheiten zu verraten, ließe sich leicht prüfen, wo der Fehler überhaupt liegt.

Aber nur ins Blaue geplappert geht das halt nicht.

Schöne Grüße

MM

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Ich kann gerne den Gehaltsnachweis für Jan 2018 und Jan 2019 geschwärzt mit persönlichen Daten weitergeben. Wie mach ich das?

Moin,

der Fehler liegt beim ehemaligen Steuerberater. Er hat die baV nicht steuerfrei gestellt, sodass erst das st- und sv-pflichtige Gehalt gekürzt wurde, was richtig ist und dann wieder st.- und sv-pflichtig dazugerechnet wurde, was falsch ist. Dadurch hast du in 2018 und davor für den Betrag der BaV zuviel Steuern und SV bezahlt.
Schuldner der Lohnsteuer ist zwar der AN, der AG ist aber zur richtigen Abführung verpflichtet. Schuldner der SV ist der AG. Soll heißen, dass du dich mit einem netten Zweizeiler an deinen AG wendest und ihn darauf aufmerksam machst, dass er verdammt nochmal richtige Lohnabrechnungen zu erstellen hat und dir die zuviel gezahlten Beiträge erstattet. Keine Angst, der AG bekommt die Beiträge von der KK wieder und auch die zuviel gezahlte Lohnsteuer wird bei richtiger Rückrechnung vom FA erstattet. Ist halt Mist, dass das aktuelle Lohnbüro nur mit den Vorträgen aus 2018 arbeiten kann. Ist aber defintiv machbar, wenn auch ein bisschen tricky. Ich denke mal, dass dann auch neue Lohnsteuerbescheinigungen erstellt werden müssen und demnach auch die Einkommensteuererklärungen der letzten Jahre neu erstellt werden. Hier kann es dich aber tatsächlich auch anschmieren, nämlich dann, wenn du dann insgesamt zuwenig Lohnstauer vorausgezahlt hast. Dann kann es passieren, dass du nachzahlen musst. Ansonsten rufe ich nochmal den @Aprilfisch dazu, der kennt sich auch super mit Steuern aus.
Was der AG dann mit dem alten Steuerberater macht, soll nicht Sorge der AN sein.

Inwieweit die Verjährung greift, kann vielleicht jetzt @Albarracin mit nun neuen Informationen noch kurz darstellen.

Soon

PS: Die UP hat mir die Lohnabrechnungen per PN zukommen lassen.