im beschriebenen Gebiet hast Du gute Chancen, eine Kanzlei zu
finden, in der das bei der Ltd entscheidend wichtige britische
Handelsrecht bekannt ist und gehandhabt werden kann, wenn Du
Dich an eine der international aktiven
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wendest. Das braucht keine
der ganz großen sein, die immer im Handelsblatt und der FAZ
stehen; wenn das nicht zu weit weg ist, käme hier wohl Rödl &
Partner (Nürnberg) in Frage.
Bei einer WP-Gesellschaft findest Du auch Rechtskundige, die
Dir u.a. die Geschäftsführerhaftung und andere interessante
Haftungsrisiken bei der Ltd nach UK-Recht erklären können.
Haha, da legt man dann gleich mal ein paar rosa Scheine auf den Tisch…
Die wahrscheinlich sinnvollste Lösung ist, wenn die junge Ltd
weiterverkauft oder am besten liquidiert wird. Auch dabei kann
eine international tätige WP-Kanzlei helfen.
Yep, dieser ganze Unmuß den man mit einer ausländischen Gesellschaftsform hat, macht überhaupt keinen Sinn. Ich weiß auch gar nicht wer so was noch gründet. Der einzige Grund ist wahrscheinlich, dass die Generation Online für Die Gründung nicht ihren Hintern aus dem Sessel haben muss um zum Notar zu gehen. Die denken dann noch, sie haben den großen Wurf gelandet mit der Limited.
Aber mal um auf das Problem zurück zu kommen: Die steuerliche Abwicklung sollte jeder Steuerberater hinbekommen. Aber viele wollen sich das nicht antun.
Gruß
derschwede77