Steuerberater verweigert Kommunikation. Einkommensteuerbescheid wie folgt einfach neu berechnen?!

Hallo,
ich hätte folgende Frage.
Einkommensbescheid 2018 von Finanzamt vorhanden,
die einmonatige Frist ist abgelaufen.
Erstellt wurde von Steuerberater, der hat mein Rentner-Einkommen versehentlich 10fach höher angegeben hat.
Jetzt kommuniziert er nicht mehr mit mir.
Ist es möglich auf Hand des vorhandenen Steuerbescheides einfach alle Angaben aus dem Bescheid + die richtige Rente einfach und schnell noch einmal berechnen oder
muss eine neue komplette Steuererklärung aufgestellt werden, um den richtigen Endbetrag auszureichen?

Vielleicht noch eine zweite Frage – was soll ich tun, wenn mein Steuerberater verweigert Kommunikation?

Vielen Dank.

Anklage gegen ihn erheben.

Finanzamt anrufen und fragen. Besser wäre es aber sicher wenn man selbst hingeht, dem Beamten den kompletten Sachverhalt schildert und nach der weiteren Vorgehensweise fragt. ramses90

Ein fragwürdiger Ratschlag. Aufgrund der elektronischen Datenübermittlung durch die Rentenvericherungsträger wurde anscheinend korrekt veranlagt. Ohne Schaden kein Schadenersatz.

Nein.

Der Bescheid für 2018 ist doch schon da. Anscheinend hat es einen Eingabefehler gegeben, Komma um eine Stelle verrutscht, deswegen der 10fache Rentenbetrag in der Erklärung. Das Finanzamt wird es aber doch wohl berichtigt haben. Der Steiuerberater wird wohl auch den Bescheid geprüft haben. Also sollte alles eigentlich geklärt sein.

Weniger rumnerven Nächstes Jahr einen anderen Steuerberater beauftragen.

Vielen Dank für die wichtigen Hinweise.

  • Bevor ich jedoch klage, was bringt es die Steuerberatungskammer zu kontaktieren?

  • Wenn die Frist abgelaufen ist, kann das FA trotzdem was machen, wenn ich persönlich erscheine?

  • Die Hauptfrage ist noch offen - die Berechnung des Bescheides nur nach den Angaben von vorhandenen Bescheides?

Und woraus schließt Du, dass ww kein Schaden entstanden ist?
Aber selbst wenn es so wäre, wäre es der richtige Weg um dem nicht mehr kommunizierendem Steuerberater aufzuzeigen, dass dies nicht der richtige Weg ist um sich aus der Affäre zu ziehen. ramses90

Eine „Anklage“, von der du da faselst, ist ja nicht gemeint, sondern eine Schadenersatzforderung. Diese müsste er beziffern, dazu würde er (so hilflos, wie er anscheinend bei dieser Materie ist) anwaltliche oder steuerberaterliche Unterstützung benötigen. Das kostet sein Geld.

Spar Dir solche Anmerkungen, dann klappt´s auch mit den Likes. Und berechtigte Fragen als rumnerven zu definieren legt den Verdacht nahe, dass sich ein Finanzbeamter oder Stgeuerberater auf den Schlips getreten fühlt. ramses90

Zu dem Angabefehler:

Ich habe Rente in D und Rente in CZ.
Die ausländische Rente wurde 10x höher angegeben, obwohl ich es in meinen Unterlagen sowohl in der CZK und auch umgerechnet in € angegeben habe.

Im Zweifel nichts.

Nein. Persönliches Erscheinen auf dem Amt hebt keine bereits eingetretene Bestandskraft wieder auf.

Vergleich es doch einfach mit dem Vorjahr. Bei Rentnern ändert sich ja meistens nicht so wahnsinnig viel. Wenn die Höhe der sonstigen Einkünfte etwa so ist wie im Vorjahr, dann sollte es korrekt sein.

Jetzt hast du es mir aber so richtig gegeben. Ein Dislike! Das hat mir jetzt das ganze Wochende versaut!

Super, wir haben es hier mit einem um keine „Höflichkeitsfloskel“ verlegene,n neuen User zu tun. Meine „Freude“ darüber, kennt kaum Grenzen. ramses90

Es handelt sich nunmal um völlig ahnungsbefreites Gefasel. Da hilft es ja nicht, so einen fragwürdigen Ratschlag von einem offensichtlich nicht im geringsten fachkundigen „Experten“ schönzureden.

Merke: Wenn man keine Ahnung hat, kann Klappe halten eine Option sein.

Leider kann ich nicht vergleichen mit 2017 und früher, da ich nach langem Aufenthalt im Ausland 2018 wieder die deutsche Erklärung durch Berater aufstellen musste.

Erst einmal schau, ob der Steuerberater einen Prüfvermerk gemacht hat. Das ist üblicherweise ein Stempel, in dem der Sachbearbeiter abzeichnet und z.B. „n.z.B.“ (nicht zu beanstanden) oder „i.O.“ vermerkt. Wenn so ein Prüfvermerk drauf ist, wird der Steuerberater geprüft haben.

Ansonsten schaust du hinten in der Erläuterungsteil des Bescheids, wenn da steht, dass die sonstigen Einkünfte gemäß der vom Rentenversicherungsträger elektronisch übermittelten Daten angesetzt wurden, dann ist das ein Hinweis darauf, dass das Finanzamt die falsch eingegebenen Daten überschrieben hat.

Du kannst auch beim Finanzamt anrufen und fragen (besser als sich von den meist eher wenig fachkundigen Mitarbeitern des mittleren Diensts abspreisen zu lassen, die dich bei persönlichem Erscheinen im Amt bedienen).

Falls der Bescheid tatsächlich aufgrund eines Kommafehlers falsch sein sollte, läßt er sich voraussichtlich noch ändern, da das eine offenbare Unrichtigkeit (Übernahmefehler) sein sollte. Ich glaube aber eher nicht, dass das Finanzamt einen um das 10fache überhöhten Rentenbetrag einfach versehentlich übernimmt.

Das ist natürlich ein guter Hinweis. Bei einer ausländischen Rente kann natürlich schon eher etwas falsch laufen, weil es da an der elektronischen Übermittlung fehlt. Gegebenenfalls wäre hier eine Neuberechnung durch einen Steuerberater sinnvoll, um einen Haftpflichtfall auszuschließen. Aber du trägst dabei natürlich erst einmal die Kosten, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, die dafür einspringt. Eine Prüfung eines fremden Bescheids ist genauso aufwendig, wie eine Steuererklärung, das läßt sich ein Steuerberater dann auch vergüten.

Hallo samburusamburu,

ich bin sehr dankbar für deine wertvolle Ratschäge.

Steuerbescheid wurde mir vom Steuerberater per Email gesendet ohne Prüfveremerk, weil er es vielleicht auch digital bekommen hat und mir weiter gesendet.

-Wie ich schon oben geschrieben habe, der Teil der auslänischen Rente hat der Steurberater falsch berechnet, als 10 mal höher und diesen Betrag angesetzt. Finazamt hat keine Möglichkeit fremde Renten zu übeprüfen, hat also richtig die vom Berater falschen Betrag übernommen und richtig angerechnet.

Korrektur.
Im Begleitschreiben zum Bescheid bestätigt der Berater, er hat geprüft und ist alles OK!!

Dann hat er Mist gebaut. Hier wird wohl auch ein Steuerschaden entstanden sein. Eine Änderung des Bescheids ist wahrscheinlich schwierig, da möglicherweise die Unrichtigkeit in so einem Fall nicht offenbar war (das müsste man prüfen unter Inaugenscheinnahme der dem Finanzamt vorgelegten Erklärung und Belege). Somit solltest du doch anwaltlichen Rat einholen, um zum einen die Korrekturmöglichkeiten zu prüfen und falls keine besteht des den Steuerschaden geltend zu machen. Für den Steuerberater sollte dies ein Haftpflichtfall sein, da wird man sich ggf. mit der Versicherung des Steuerberaters herumstreiten müssen. Das kann durchaus Kosten verursachen, auf denen du eventuell hängen bleibst.

Wahrscheinlich hast du Recht, was mich noch erwartet. Danke.

Aber zu erst ist wichtig, welchen Differenzbetrag ich vom FA mit richtigen Angaben bekommen haben sollte. Da kann ich dann entscheiden, ob es sich lohnt diesen leidvollen Weg einzuschlagen.

Deswegen habe ich die Hauptfrage gestellt: Kann jemand, der sich selber Erklärung z. B. mit Programm aufstellt auf Hand meines vorhandenen Steuerbescheides und allen Angaben drin den richtigen Betrag, natürlich mit der richtigen Angabe der Rente ausrechnen?