Steuerberater zockt nach Mandatsendzug ab

An welchen Fachanwalt wende ich mich, wenn ich von einem Steuerberater durch nicht handeln mit dem Finanzamt ärger habe und von diesem nach Mandatskündigung übervorteilt wurde?

Guten Tag,

grundsätzlich kann Ihnen jeder Steuerberater helfen. Zum einen kennen sich andere Steuerberater regelmäßig gut im Umgang mit der Finanzbehörde aus, so dass ggf. weiterer Schaden abgewendet werden kann. Zum anderen wissen diese auch genau, was wie abzurechnen ist. Die Vergütungsverordnung für Steuerberater enthält hierbei gewisse Ermessensspielräume, so dass nicht immer eindeutig ist, was angemessen ist und was nicht.

Angst, dass der Steuerberater nicht den eigenen Berufsstand schlecht machen will sollte man eigentlich nicht haben. Nach der Berufsordnung sind Steuerberater grundsätzlich dazu verpflichtet, etwaige Schadensersatzansprüche gegen Kollegen geltend zu machen, da diese sonst selbst in die Haftung genommen werden können.

Natürlich können Sie sich auch an einen Fachanwalt für Steuerrecht oder einen Anwalt, der zugleich Steuerberater ist wenden. Fachfremde Anwälte würde ich persönlich nicht konsultieren, da diese häufig nicht über die notwendige Rechtskenntnis im Steuerrecht verfügen. Bei der Auswahl können Sie ggf. gleich erwähnen, dass es Ihnen um Ansprüche an Ihren vorherigen Berater geht. Sollte der neue Berater die Finger davon lassen wollen müsste er Ihnen dies unverzüglich mitteilen…

Ich hoffe das konnte helfen.

Viel Erfolg!

An welchen Fachanwalt wende ich mich, wenn ich von einem
Steuerberater durch nicht handeln mit dem Finanzamt ärger habe
und von diesem nach Mandatskündigung übervorteilt wurde?

Ich habe meinem Steuerberater das Mandat entzogen. Gleichdrauf hatte er mir die zuvor in 1/10 gestellten Rechnungen gut geschrieben und daraus erneute Rechnungen zu 3 /10 berechnet. Den Restbetrag hat er auf mein Konto überwiesen.
Zuvor ist er der Sache nicht Ordnungsgemäß nach gekommen. So das für die Steuer 2011 ein Verspätungszuschlag fällig wurde.
2012wurde auch schon vom Finanzamt angemahnt.
Meine neue Steuerberaterin meinte es wäre besser einen Anwalt hin zu zu ziehen, da der Berater nicht Ordungsgemäß gearbeitet habe und diese erneute Rechnungsstellung boshafter Weise umgestellt hatte.

Für das Problem gibt es keine Fachanwaltschaft. Es handelt sich um normales Vertragsrecht, das grundsätzlich jeder RA beherrschen sollte. Am besten aufgehoben ist man sicher in einer Großkanzlei, weil dort zumeist keine Rücksichtnahme angesagt ist. Allerdings muss man absolut in der Lage sein, eine ausreichende Beweislage herzustellen.

Ich würde mich aber grundsätzlich zunächst einmal an die zuständige Steuerberaterkammer wenden, die ja die Aufsichtsbehörde des Berufsstandes ist. Grundsätzlich geht man dort solchen Vorwürfen nach.

Hallo Lakota,

1/10 ist eigentlich ziemlich wenig. 3/10 ist die Gebühr, die für einen durchschnittlichen Steuerfall als angemessen gilt. Das bedeutet, dass Dir der Steuerberater eigentlich von einem günstigen Tarif das „normale“ Berechnet hat. Ob das schon als Abzocke gilt ist wohl zumindest fragwürdig. Hat er allerdings seine Aufgaben nicht (ordnungsgemäß) erfüllt, könnte man auf Schlechtleistung und damit Rückgewähr des Geldes klagen.

Was das zu späte Tätigwerden angeht könnte dieser Vorwurf schon eher fruchtbar sein.

Ich würde mich in einem solchen Fall wohl am ehesten an einen Fachanwalt für Steuerrecht wenden. Wie bereits gesagt verfügen diese über die notwendige Fachkenntnis des Steuerrechts, um im konkreten Fall die Vorwürfe zu prüfen und auch ggf. prozessual geltend zu machen.

Grüße