Hallo zusammen,
nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird der Steuerbescheid bestandskräftig. Angenommen ein Betrag von 8.000 Euro muss laut Finanzamt versteuert werden, einige Oberlandesgerichte sehen das aber anders und der Fall landet zur Revion beim Bundesfinanzhof. Eine Entscheidung ist vor Ablauf der Widerspruchsfrist des Steuerbescheid aber nicht zu erwarten.
Gibt es in solch einem Fall eine Möglichkeit, auch nach Erlangung der Bestandskraft den Bescheid ändern zu lassen, sollte die Sache zu Lasten der Finanzbehörde entschieden werden? Oder ist die zuviel bezahlte Steuer dann einfach weg?
Ich danke für jede Antwort im Voraus,
Grüße,
Feivel