Hallo,
das Kurzarbeitergeld ist ja erstmal steuerfrei, aber dann kommt ja der Progressionsvorbehalt ins Spiel. Kann es sein, dass dadurch unter dem Strich vom KUG ein großer Anteil doch noch als Steuern nachgezahlt werden muss? Vor allem dann, wenn Mann und Frau gemeinsam veranlagt werden und nur wenig Kurzarbeit angefallen ist?
Um mal einfache Zahlen zu nehmen: 100.000 € gemeinsam zu versteuerndes Einkommen und 2.000 € KUG der Frau. Man muss doch dann den Steuersatz für 102.000 € ermitteln und dann diesen auf die 100.000 € anrechnen, oder? Ich habe mal ein bisschen mit einem Steuerrechner im Internet gespielt und komme dann auf Mehr-Steuern von 1.000 €. Das hieße dann, dass vom KUG nur 50 % übrig geblieben sind. Ist das tatsächlich so?
Oliver