Steuereffekt beim Kurzarbeitergeld zum Teiil erheblich?

Hallo,

das Kurzarbeitergeld ist ja erstmal steuerfrei, aber dann kommt ja der Progressionsvorbehalt ins Spiel. Kann es sein, dass dadurch unter dem Strich vom KUG ein großer Anteil doch noch als Steuern nachgezahlt werden muss? Vor allem dann, wenn Mann und Frau gemeinsam veranlagt werden und nur wenig Kurzarbeit angefallen ist?

Um mal einfache Zahlen zu nehmen: 100.000 € gemeinsam zu versteuerndes Einkommen und 2.000 € KUG der Frau. Man muss doch dann den Steuersatz für 102.000 € ermitteln und dann diesen auf die 100.000 € anrechnen, oder? Ich habe mal ein bisschen mit einem Steuerrechner im Internet gespielt und komme dann auf Mehr-Steuern von 1.000 €. Das hieße dann, dass vom KUG nur 50 % übrig geblieben sind. Ist das tatsächlich so?

Oliver

Da hast du wohl völlig falsch gerechnet.

Und was wäre richtig?

Müsste man aussrechnen, aber dein Ergebnis ist völlig unplausibel. Je höher der Steuersatz, desto geringer der Effekt des Progressionsvorbehalts.

Auf 102.000 beträgt die ESt 24,57 % x 100.000 = 24.570. Das sind ggü. 24.282 auf 100.000 nur knapp 300 mehr

Klingt plausibel.

Ich habe jetzt auch meinen Fehler gefunden: Ich habe die absoluten Steuern bei 102.000 € genommen, statt den sich daraus ergebenden Prozentsatz auf die 100.000 € anzuwenden.

Danke!

Hallo!

Unter’m Strich mag es korrekt sein: Du rechnest die Steuern für Lohn alleine und Lohn plus KUG aus, und die Differenz sind dann die Steuern, die du aufs KUG zahlst. Und das sieht dann mau aus.

Andererseits gibt es nen kompensierenden Effekt:

Vereinfacht gesagt bekommst du jeden Monat 1/12 deines Jahresgehalts, und zahlst daher jeden Monat 1/12 der Steuern deines Jahresgehalts.

Wenn du jetzt einen Monat lang reine Kurzarbeit machst, mußt du dieses Geld zwar zusätzlich versteuern, hast aber in den anderen 11 Monaten so viel Steuern gezahlt, als ob du in dem Kurzarbeit-Monat normal gearbeitet hättest. Da das KUG aber geringer als der Monatslohn ist, gibt es für die anderen 11 Monate sozusagen was zurück, und das reduziert die Nachzahlung fürs KUG.

Wenn man jeden Monat ne Woche KUG macht, gibt es den Effekt dagegen nicht.

Aber in der Einkommensteuererklärung, wo der Effekt sich niederschlägt, ist es doch egal, ob das KUG in einem Monat oder in zwölf Monaten gezahlt wurde. Dort werden doch nur Jahrsebeträge gerechnet. Insofern dürfte das doch keine Rolle spielen, oder?

Quatsch. Er errechnet den Steuersatz, der anfallen würde, wenn zu versteuerndes Einkommen plus KUG gemeinsam versteuert werden würden und wendet diesen so ermittelten Steuersatz auf das zu versteuerndes Einkommen ohne KUG an.

Auch Quatsch. Das KUG ist und bleibt steuerfrei.

Mein Rat an dich: Besser einfach mal die Klappe halten, wenn man überhaupt keine Ahnung hat!

Richtig. Was @sweber hier an Halbwissen absondert, bezieht sich auf die Höhe der Nachzahlung oder Erstattung, wenn es Unterbrechungen gab. Die Unterbrechung beeinflusst den Lohnsteuereinbehalt, dies kann eine Auswirkung auf die Höhe der Nachzahlung oder Erstattung haben, hat aber keinen Effekt auf die Höhe der Steuer.