Steuererkärung, Pendlerstrecke bei Monatskarte vom Arbeitgeber?

Servus,
von Arbeitgeber wird eine Kostenlose Steuerfreie Monatskarte ausgegeben. Was trägt der Arbeitnehmer dann in der Steuererklärung ein bei den Weg zur Arbeitsstrecke?

Danke

Hallo!

Der Arbeitnehmer macht die Angaben für die Entfernungspauschale, also Anzahl der Tage, kürzeste Straßenverbindung einfache Entfernung in der Spalte des verwendeten Verkehrsmittels, ggf. Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, sowie das Feld für Kostenerstattung durch Arbeitgeber (das wird bei Elster oder anderen Softwareprodukten mit der Eintragung aus der Lohnsteuerbescheinigung befüllt).

Schöne Grüße!

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Danke, die Kosten müssten ja dann frei bleiben, denn die Fallen ja nicht an.

Frage mal beim Arbeitgeber, ob er das entsprechend als Zuwendung auf der „Lohnsteuerkarte“ einträgt bzw. schaue darauf selbst nach. Relevant ist hier AFAIK die 44-EUR-Grenze, wenn darüber, ist es pauschal versteuert: https://www.steuerberaten.de/tag/zuwendungen/

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Auf der Lohnabrechnung ist dies als Steuerfreier Bezug (Jobticket steuerfrei) mit angegeben.

Der Betrag ist aber über 44 €/Monat

Folgender Link beschreibt beantwortet deine Frage etwas besser: https://www.dstv.de/interessenvertretung/steuern/steuern-aktuell/tb-003-19-de-steuerfreie-job-ticket

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Der Link ist veraltet und beinhaltet eine überholte Rechtssprechung zu den Jobtickets.

Ein Link von von Ende 2018 über eine Änderung, welche ab 2019 gilt, ist veraltet?

Dieser Link ist veraltet! Die Rechtssprechung hat sich geändert!

Um noch einmal genauer zu werden. Das Jobticket hat mit der 44 Euro Grenze nix mehr zu tun. Und auch nichts mehr mit pauschal versteuertem Arbeitslohn als geldwerter Vorteil.
Wenn du etwas recherechieren möchtest zum Thema Sozialversicherung, Steuern etc., dann halte dich bitte an Haufe, wenn aus zweiter Hand oder gleich an das Original, sprich EStG oder Sozialgesetzbücher.
Im Übrigen hatte @anon50614561 die Frage schon richtig beantwortet.

Soon

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