Auszufüllen ist die Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Nein.
Auf der ersten Seite kreuzt du brav „Ferienwohnung“ an und schreibst alle Einnahmen auf, die im Rahmen dieser Vermietung notwendig gewordenen Kosten werden dann als Werbungskosten auf der zweiten Seite eingetragen.
Schau dir mal beide Seiten an:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/catalog/openForm.do?path=catalog%3A%2F%2FSteuerformulare%2Fest%2Fest19%2F034032_19
Und hier die offizielle Ausfüllhilfe (wenn der Link nicht funktioniert: Du kannst im Formular ganz oben auf „Anleitung zur Anlage V“ klicken):
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/redirectToURL.do?%24csrf=DQXHU9G94LZV97DZSTNV0G9LG&%24context=2EE608AEDB21115FFF92&url=%2Fresources%2F2EE608AEDB21115FFF92%2Fform%2FAnltg_V_19.pdf
Auf gar keinen Fall sollst du diesen Fehler machen. Teile deiner Immobilie würden dann Betriebsvermögen.
Nachtrag dazu:
Wenn du gewerblich tätig werden möchtest (möchtest du NICHT!), dann biete einen Frühstücksservice an, betreibe eine Art Rezeption zum sofortigen Buchen und Einchecken, führe eine tägliche Reinigung mit Bettenmachen durch.