Steuererklärung: Airbnb

Hallo,
ich plane in Zukunft meine Einliegerwohnung über Airbnb zu vermieten. Jetzt hole ich mir in verschiedenen Beiträgen ein paar Infos dazu ein.

Hier mal der erste zum Thema Steuererklärung:

Durch die Vermietung über das besagte Portal Einnahmen und Ausgaben generiere. Wie sind die in der Steuererklärung aufzuführen?

Kann ich eine einfache EÜR dafür mache?
Brauch ich einen Gewerbeschein?
Läuft das alles auf meiner privaten Steuererklärung oder brauche ich hierzu Umsatz- und/oder Gewerbesteuererklärung?

Vielen Dank im Voraus.

Auszufüllen ist die Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Nein.
Auf der ersten Seite kreuzt du brav „Ferienwohnung“ an und schreibst alle Einnahmen auf, die im Rahmen dieser Vermietung notwendig gewordenen Kosten werden dann als Werbungskosten auf der zweiten Seite eingetragen.

Schau dir mal beide Seiten an:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/catalog/openForm.do?path=catalog%3A%2F%2FSteuerformulare%2Fest%2Fest19%2F034032_19

Und hier die offizielle Ausfüllhilfe (wenn der Link nicht funktioniert: Du kannst im Formular ganz oben auf „Anleitung zur Anlage V“ klicken):

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/redirectToURL.do?%24csrf=DQXHU9G94LZV97DZSTNV0G9LG&%24context=2EE608AEDB21115FFF92&url=%2Fresources%2F2EE608AEDB21115FFF92%2Fform%2FAnltg_V_19.pdf

Auf gar keinen Fall sollst du diesen Fehler machen. Teile deiner Immobilie würden dann Betriebsvermögen.

Nachtrag dazu:
Wenn du gewerblich tätig werden möchtest (möchtest du NICHT!), dann biete einen Frühstücksservice an, betreibe eine Art Rezeption zum sofortigen Buchen und Einchecken, führe eine tägliche Reinigung mit Bettenmachen durch.

vielen Dank für deine Antwort und ganz offensichtlich möchte ich das nicht. :smiley:

Eine Umsatzsteuererklärung wird möglicherweise abzugeben sein, auch wenn du noch wegen der Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuer vermieten kannst. Das kommt auf Bundesland und Finanzamt an, ob die das haben wollen.