Hallo zusammen.
Meine Frau bezieht seit Februar ´21 Rente.
Muss sie dieses Jahr eine Erklärung abgeben, auch wenn noch kein ganzes Jahr Rentenbezug (volle 12. Monate) vorliegt?
(Bitte nur beantworten wenn zu 100% sicher.)
Im Voraus vielen Dank.
Hallo zusammen.
Meine Frau bezieht seit Februar ´21 Rente.
Muss sie dieses Jahr eine Erklärung abgeben, auch wenn noch kein ganzes Jahr Rentenbezug (volle 12. Monate) vorliegt?
(Bitte nur beantworten wenn zu 100% sicher.)
Im Voraus vielen Dank.
Hallo,
dazu müsste man die Höhe der Rente kennen und ob ihr gemeinsam eine Steuererklärung abgebt. In diesem Fall müsste man die Gesamthöhe des Einkommens kennen.
Danke für die Rückmeldung.
Wir geben gemeinsam die Erklärung ab.
Ab welchem Gesamteinkommen müssen wir aktiv werden. Kann ich das selbst berechnen oder kann man das beispielhaft gestaffelt irgendwo einsehen?
Danke
Für Verheiratete verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 20.694 € .
Quelle:
Demnach ist der Grundfreibetrag für Verheiratete mit gemeinsamer Veranlagung 20.694 € Jahreseinkommen.