Steuererklärung - Fahrtkosten - Krankheitskosten

Hallo,
bei der Steuererklärung kann man für die Fahrt zur Arbeitsstätte die einfache Entfernung angeben. Aber wie ist es bei Fahrten zum Arzt? Gibt man dabei auch die einfache Entfernung an oder die Gesamtstrecke Hin- und Rückfahrt?
Gruß
Frager

Servus,

wenn die Fahrten zum Arzt im Übrigen den Kriterien für außergewöhnliche Beslastungen gem. § 33 Abs 2 EStG genügen, lassen sie sich wie alle in irgendeinem Zusammenhang steuerlich wirksamen Kosten von Fahrten mit dem eigenen PKW mit einem Pauschbetrag von 30 Cent (PKW) bzw. 20 Cent (anderes motorisiertes Fahrzeug) / zurückgelegtem km ansetzen.

Das lässt sich leicht erkennen, wenn man sich die einschlägigen Rechtsquellen anschaut und dabei feststellt, dass sich die „Pendlerpauschale“, bei der lediglich Entfernungskilometer berücksichtigt werden, nur auf Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bezieht.

Schöne Grüße

MM

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Herzlichen Dank!
Hatte ich mir schon gedacht, aber eine Bestätigung von jemand mit Ahnung ist mir erheblich lieber.

Natürlich kam der Gedanke zu spät für die Erklärung vom letzten Jahr, aber die nächste kommt bestimmt…
Gruß
Frager

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