Hallo,
die Frage wäre zum Thema Steuererklärung beim Finanzamt für die Arbeit in Home-Office und bei Kurzarbeit.
Person A arbeitete als Arbeitnehmer bei der Firma X (Arbeitnehmerüberlassung).
A wohnt in seiner Hauptwohnung im Wohnort K und wegen des Projektes beim Kunde KU hat zwecks Projektmitarbeit im Wohnort E die zweite (Arbeitswohnung) nach Abstimmung mit Firma X bis 31.08.20 gemietet (so war der Mietvertrag).
Vom Anfang des Jahres 2020 arbeitete A beim Projekt bei KU ganz normal. In Mai 2020 KU führt Home-Office ein so arbeitet A 1 Monat lang (Mai 2020) für KU vom Home-Office. Anfang Juni 2020 KU erklärt dem A das Projektende. Dann vom Anfang Juni 2020 befindet sich A in Kurzarbeit. Zum 31.08.2020 war A bertiebsbedingt gekündigt. Nach der Diskussion erstattete Firma X dem A die Miete für Arbeitswohnung im Arbeitsort E.
Fragen:
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Dürfte A die Home-Office für Mai 2020 steuerlich abschreiben? Das ist noch Zeit des Projektes. Wie viel und wie heißt der Punkt des Abschreibens?
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Ab 01 Juni 2020 und bis 31 August 2020 war A in der Kurzarbeit ohne Projekt (Projektsuche), aber trotzdem besuchte A (obwohl logisch: seltener) seine zweite Wohnung im Wohnort E (u.a. Wohnungsabgabe und Kontrolle usw.). Was dürfte A in dem Fall für die Zeit der Home-Office im Projekt und für Kurzarbeit (Projektsuche) steuerlich abschreiben:
2a.: ja im Juni-August 2020 musste A nicht wöchentlich pendeln, aber ab und zu - schon: um die Wohnung in Stand zu halten und auf die aufzupassen.
2b: Gilt die Zeit Juni 2020-August 2020 (Kurzarbeit und Projektsuche) als Home-Office? A kommunizierte sich mit seine Firma X zum Projektsuche und organisatorisch (Zeiterfassung, Kurzarbeit; Kündigung, Lohnabrechnungen usw.)