Servus,
wie realistisch ist denn die Simulation? Im „wirklichen Leben“ hätte der Bescheid noch einen „Textteil“, in dem jede Abweichung zur eingereichten Erklärung erläutert ist. Ist der dabei (dann könnte man zumindest von vornherein sehen, ob hier schlicht Einträge in der Erklärung fehlen)?
Außerdem fehlt die „Günstigerprüfung“ für die Kinderfreibeträge. Ich rechne das jetzt nicht nach, aber es schaut so aus, als würde als Ergebnis der Günstigerprüfung für ein Kind der Freibetrag und für das andere Kindergeld angesetzt - wäre typisch für eine Prüfungsaufgabe, dass die Werte so gestaltet sind, dass es zu diesem eher ungewöhnlichen Ergebnis kommt.
Noch ein Hinweis, vielleicht gibt es dafür noch einen „Fußgängerpunkt“: Bei ganzjähriger Beschäftigung werden für die Pendlerpauschale 230 Tage / Jahr nicht beanstandet, auch wenn die Zahl unrealistisch hoch ist.
Schöne Grüße
MM