Sehr geehrte Damen und Herren,
Person A hat zwei Fragen zum Ausfüllen der Handwerker Leistungen.
Sowie eine Frage zur Aufschlüsselung der privaten Handwerker Rechnung.
Die Rechnung der Handwerker Firma beträgt 7.362,71 Euro. Davon ist der Betrag der
Montagekosten einzeln aufgeschlüsselt:. Betrag: 2.548,-- Euro.
Frage: Ist diese Aufschlüsselung weiterhin zulässig, oder soll sich Person A eine neue Rechnung ausstellen lassen?
Es gibt einen Betrag über die private Handwerker Rechnung UND einen Betrag der Handwerkerkosten in der Jahresabrechnung der Eigentümerversammlung. (haushaltsnahe Dienstleistungen).
Im Formular der Steuererklärung 2019 gibt es seit diesem Jahr zwei Beitragsspalten in Zeile 6 der Handwerkerleistungen:
1: - Summe der Rechnungbeträge
und
2: -darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrkosten inkl. Umsatzsteuer.
Person A fragt nun, ob
-der Gesamtbetrag (Rechnung der Handwerkerfirma über 7.3621,71 Euro UND die
Ausgaben
der Handwerkerkosten der Eigentümerversammlung über 345,-- Euro in die Spalte:
"Summe der Rechnungsbetäge eintragen werden sollen sowie
- die Montagekosten über 2.548,–Euro, wie auf der Rechnung der
Handwerkerfirma aufgeschlüsselt, in Spalte zwei „Lohnanteile, Maschinen- und Fahrkosten“
eintragen werden können.
Vielen Dank für Ihre Antwort