Moin Moin,
Ich bin gerade bei meiner Steuererklärung und benutze hierzu das WISO Steuersparbuch. Nun dachte ich das ich mit der Erklärung fertig wäre, bekam aber folgende Hinweismeldung:
"…führt einen gemeinsamen Haushalt mit der Mutter eines nichtehelichen Kindes. In diesem Fall können Sie Unterhalt ansetzen. Es können für jeden Monat, in dem der gemeinsame Haushalt bestanden hat, 750€ eingetragen werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass Kosten in dieser Höhe entstehen. Man nennt das auch Naturalunterhalt. Die Daten erfassen Sie im Bereich Unterhalt an bedürftige Personen.
Zunächst zu unserem Haushalt. Ich lebe mit der Mutter meiner Kinder (5 und 8) in einem gemeinsamen Haushalt. Das Kindergeld beziehe ich. Meine Frau befand sich 2020 noch in Elternzeit, hatte also kein eigenes Einkommen und erhält auch keine Sozialleistungen. Das bedeutet, das alles von mir „finanziert“ wird.
Im Internet habe ich folgendes gefunden: „Es können für jeden Monat, in dem der gemeinsame Haushalt bestanden hat, 750€ eingetragen werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass Kosten in dieser Höhe entstehen. Man nennt das auch Naturalunterhalt . Die Daten erfassen Sie im Bereich Unterhalt an bedürftige Personen“.
Aber auch dieses habe ich gefunden: " In ehelicher Lebensgemeinschaft können Unterhaltsleistungen nicht als außergerwöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG angesetzt werden.
Kann ich nun als außergewöhnliche Belastung den Naturalunterhalt in Höhe von 8.354€ (ggf. zzgl. Aufwendungen für die Basiskranken- und Pflegeversicherung) steuermindernd für mich in Anspruch nehmen? Oder nicht?
Werde da nicht ganz schlau draus.