Steuererklärung + Riesterrente

hallo leute,

in einem gespräch habe ich eine bemerkung gehört die mich stutzig gemacht hat. eine bekannte meinte, das sie in ihrer steuererklärung die ausgaben für die rister rente nicht angegeben hatte und überraschenderweise eine höhere rückzahlug erhalten.

in wie fern werde staatlich zulagen bzw. vorsorgeaufwendungen bei der steuererklärung berücksichtigt und auf die rückerstattung angerechnet.

danke für eure antworten, gruß roman

immer Ausgaben für Riester angeben
Hallo Trudi,

hallo leute,

in einem gespräch habe ich eine bemerkung gehört die mich
stutzig gemacht hat. eine bekannte meinte, das sie in ihrer
steuererklärung die ausgaben für die rister rente nicht
angegeben hatte und überraschenderweise eine höhere rückzahlug
erhalten.

aha, „höhere rückzahlung erhalten“ als was ? Wie sie selber erwartet hatte ? Schön für Sie, war sie positiv Überrascht .-)))

Allerdings hat dies nix mit Riester zu tun.
Auf jeden in der Steuererklärung die Ausgaben für Riester abgeben,
dann wird die Rückzahlung höherer oder bleibt gleich (bei sehr geringen Einkommen) aber sie sinkt natürlich niemals.

Wie kommt deine Bekannte man eigentlich überhaupt auf diese Vorstellung ?
Jedenfalls ist ihr dann nicht genau bekannt wie Riester gefördert wird (zulagen und Steuervergünstigung) sonts käme Sie nicht auf diese Idee.

Achja, vermutlich hat deine Bekannte vorher nicht ausgerechnet, was sie zurück bekommt und hatte einfach nur „im Gefühl“ weniger zu bekommen.
Mit dem „Nichtangeben“ der Ausgaben für Riester hat sie möglicherweise Geld verschenkt.

Also „“"„immer“""" Ausgaben für Riester angeben ->>> Anlage AV

Gruss
Börsenfan1968

in wie fern werde staatlich zulagen bzw. vorsorgeaufwendungen
bei der steuererklärung berücksichtigt und auf die
rückerstattung angerechnet.

danke für eure antworten, gruß roman

Für die Beiträge zur Riesterrente wird vom Finanzamt (wenn man die Anlage AV und die Anbieterbescheinigung nach § 10a EStG einreicht) eine Günstigerprüfung durchgeführt, ob der Sonderausgabenabzug von Zulage und Riesterbeitrag günstiger ist oder die Zulage allein. Ist die Zulage günstier, ändert sich steuerlich nichts. Ist der Sonderausgabenabzug günstiger, wird demnach keine Zulage mehr auf den Vertrag gezahlt, dafür bekommt man die Steuerermäßigung, die man per Steuererstattung ausgezahlt bekommt.

Das ist so nicht ganz richtig. Ist die Steuerermäßigung günstiger, erhält man sie ABZÜGLICH der Zulage, und die Zulage wird dem Vertrag unabhängig davon in jedem Fall gutgeschrieben. In anderen Worten, die tatsächlich gewährte Steuerermäßigung PLUS die Zulage ergeben das, was herauskäme, wenn man die Riesterbeiträge (inkl. Zulage) von der Steuer absetzen würde.

Im Endeffekt kommt dadurch das gleiche raus, wie wenn man Beiträge + Zulage gleich vom Brutto einzahlen würde, aber so haben die Bürokraten mehr zu tun.

Viele Grüße,
Sebastian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Pardon für meinen Beitrag. Die Zulage wird -wie beim Kindergeld/Kinderfreibetrag auch - der Steuerlast wieder hinzugerechnet.