Steuererklärung sinnvoll, nach Ausbildung?

Guten Abend,

ich bin neu hier und hoffe auf hilfreiche Antworten, denn ich komme nicht weiter und bin ratlos.
Ich habe vor 2 Wochen meine Ausbildung beendet, wurde nun übernommen und habe heute den ersten Arbeitstag nach der Ausbildung gehabt. Mein Vertrag geht erstmal 1 Jahr, also befristet.

Nun mein Anliegen, da ich leider wirklich keine Erfahrungen darin habe.
Ich habe in der Ausbildung 5 KM hin und 5 KM Arbeitsweg gehabt. Nun arbeite ich allerdings in seiner Zweitfiliale, andere Stadt. Hin 15KM, zurück 15 KM, gesamt 30KM. Nun habe ich daran nachgedacht, eine Steuererklärung zu machen. Ganz normale 40STD/Woche Mo bis Fr. Habe nicht wirklich Erfahrung und kann auch keine Steuererklärung machen.

Lohnt sich in dem Fall eine Steuererklärung ?
Ich wollte Taxfix nutzen, kann ich Taxfix ohne Probleme nutzen ?
Wann mache ich immer eine Steuererklärung und gilt sie immer nur für das eine Jahr ?
Wann soll ich die Steuererklärung für dieses Jahr machen ?
Werde ich bei Taxfix nach Spritkosten u.ä befragt und brauche ich dafür Nachweise ? wenn ja, reichen Kassenbons ? Oder gilt hier ein Pauschalbetrag je KM.

Pflicht zur Steuererklärung habe ich nicht. Letzte Abrechnung als Azubi, Steuerklasse 1, bin ledig.

Also ich habe eigentlich keinen Grund für die Steuererklärung, außer für die Spritkosten. Habe aber Sorge, nachzahlen zu müssen.

Leute, ich bin ratlos und ich bedanke mich schon mal im Voraus, auf hilfreiche Antworten,

Hallo,
hast du denn überhaupt während deiner Ausbildung Lohn- und Kirchensteuer gezahlt ?
Denn nur dann macht es ggf. Sinn eine Einkommensteuererklärung zu machen.
Was in 2020 ist, das kannst du dann im nächsten Jahr prüfen und dann wird auch das Problem mit den Fahrkosten geklärt. Die Frage beantwortet dir dein Steuerprogramm konkret aufgrund deiner Angaben.

Gruss
Czauderna

Hallo!

Wahrscheinlich, da du bei den genannten Entfernungen die 1.000 € Werbungskostengrenze überschreiten dürftest.

Die Einkommensteuererklärung ist immer eine Jahreserklärung für ein Kalenderjahr. Abgabe ist bei freiwilliger Abgabe in der Regel bis zu vier Jahre nach Ablauf des Jahres möglich.

Pauschal, 30 Cent je Entfernungskilometer (beim Weg zur ersten Tätigkeitsstätte) bzw. je tatsächlich gefahrenen Kilometern bei anderen Tätigkeitsstätten oder beruflich veranlassten Fahrten, immer abzüglich Arbeitgebererstattungen. Die üblichen Steuerprogramme geben aber Hinweise, was einzutragen ist.

Der Hinweis von Guenter ist natürlich zutreffend, schau erst einmal auf den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, Zeilen 4, 5 und 6, wenn da nur 0 oder gar nichts steht, dann macht die Steuererklärung meistens keinen Sinn.

Schöne Grüße

Wenn du die 35 € für die Steuererklärung mit Taxfix sparen willst kannst du auch mit ELSTER arbeiten, kostet nichts.

Guten Tag,
sry für die verspätete Antwort.
Zeile 4, 5 und 6 ist ganz rechts auf dem Zettel ?

Die letzte Lohnsteuerbescheinigung für 2020 noch von der Ausbildung:
Zeile 4: Einbehaltene Lohnsteuer von 3 (steht nichts drauf)
Zeile 5: Einbehaltener Soli …Zuschlag von 3 (steht nichts drauf)
Zeile 6: Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 3 (steht nicht drauf)

Hoffe es sind die richtigen Zeilen. Aber was hat die Lohnsteuerbescheinigung von der Ausbildung mit der richtigen Arbeit zu tun ?

Freue mich auf eine Rückmeldung.

Nichts, aber die Steuererklärung macht man RÜCKWIRKEND, und da du gerade mal deine Ausbildung beendet hast, bringt es nicht, sich jetzt schon Gedanken darüber zu machen, was im nächsten Jahr ist. Denn bis zum 31.12.2020 kannst du sowieso nicht genau wissen, welche Ausgaben du hast, also kannst du die Steuererklärung für 2020 frühestens am 1.1.2021 machen. Es sei denn, du möchtest ggf. auf Erstattung verzichten, weil du nicht alles angeben konntest (wenn es erst nach Abgabe der Steuererklärung anfällt). Ob es möglich ist, die im laufenden Jahr schon abzugeben, ist die andere Frage (das weiß bestimmt @anon50614561), denn um die Fahrtkosten anzugeben, musst du auch genau wissen, wie oft du gefahren bist. Was ist, wenn du im November die Steuererklärung abgibst und im Dezember krank wirst und gar nicht zur Arbeit fährst? Dann hättest du ja zu viel angegeben!

Hallo,
als unverheirateter Arbeitnehmer, egal ob Auszubildender oder „normaler“ Arbeitnehmer" macht man, soweit man nicht ohnehin verpflichtet ist zur Abgabe (z.B. andere Einkünfte oder Hausbesitzer) eine solche Erklärung nur dann, wenn man auch in dem betreffenden (abgelaufenen) Jahr Lohn- und/oder Kirchensteuer gezahlt hat. In der Regel ist es dann so, dass man entweder etwas wieder zurückerstattet bekommt oder eben nicht. Ob man auch im ungünstigsten Fall etwas nachbezahlen muss, dass kann dir ein Steuerexperte (@ [nurmitlesen])
sicher besser beantworten als ich.
Christa hat es auch schon geschrieben - du hast während deiner Ausbildung keine Lohnsteuer gezahlt und ob du den Rest des Jahres zahlst, das hängt von deinem Bruttoeinkommen ab.
Das kannst du selbst prüfen - suche dir im Internet die Lohnsteuertabelle (Steuerklasse I), schau dort nach deinem Bruttoverdienst und schon hast du die Antwort und Anfang des nächsten Jahres machst du dann ggf. deine Einkommensteuererklärung.
Gruss
Czauderna