Hallo zusammen,
ich habe mal eine vielleicht etwas naive Frage.
Das mit den Freistellungsaufträgen ist nicht unbedingt bürgerfreundlich geregelt.
Man soll sich im laufenden Jahr festlegen, bei welcher Bank man welchen Freibetrag gerne hätte.
Ist es alternativ möglich und sinnvoll, einfach auf die Freistellungsaufträge zu verzichten, und die gezahlte Kapitalertragssteuer bei der Steuererklärung einzureichen und sich erstatten zu lassen?
Wie ist es, wenn man bei Bank A einen Freistellungsauftrag eingereicht hat, aber bei Bank B und C nicht und man den Freibetrag überschreitet? Rechnet das Finanzamt dann aus, was erstattet wird und was gezahlt werden muss?
Die Höhe des bei einer Bank beantragten Freistellungsauftrags ist dabei unerheblich, nur die tatsächlich genutzte Höhe, richtig?
Ich hoffe, meine Fragen sind verständlich und ich danke euch im Voraus.
Schöne Grüße
mundraub