Steuererklärung statt Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken?

Hallo zusammen,

ich habe mal eine vielleicht etwas naive Frage.

Das mit den Freistellungsaufträgen ist nicht unbedingt bürgerfreundlich geregelt.
Man soll sich im laufenden Jahr festlegen, bei welcher Bank man welchen Freibetrag gerne hätte.

Ist es alternativ möglich und sinnvoll, einfach auf die Freistellungsaufträge zu verzichten, und die gezahlte Kapitalertragssteuer bei der Steuererklärung einzureichen und sich erstatten zu lassen?

Wie ist es, wenn man bei Bank A einen Freistellungsauftrag eingereicht hat, aber bei Bank B und C nicht und man den Freibetrag überschreitet? Rechnet das Finanzamt dann aus, was erstattet wird und was gezahlt werden muss?
Die Höhe des bei einer Bank beantragten Freistellungsauftrags ist dabei unerheblich, nur die tatsächlich genutzte Höhe, richtig?

Ich hoffe, meine Fragen sind verständlich und ich danke euch im Voraus. :grinning:

Schöne Grüße
mundraub

Hallo,

das finde ich auch nervig.

Möglich ist es auf jeden Fall, allerdings ist das dann so, dass dir die Banken erstmal das Geld „abziehen“ und du dann auch die Jahressteuerbescheinigung abwarten muss, bevor du überhaupt die Steuererklärung machen kannst. Und dann dauert es, je nach Finanzamt, auch noch eine ganze Weile, bis du den Bescheid bekommst und dir das Geld überwiesen wird. Wenn dich all das nicht stört, kannst du das so machen.

Ja, aber genau deswegen bist du darauf angewiesen, dass du erstmal von allen Banken die Jahressteuerbescheinigungen bekommst.

Gruß
Christa

Ja, und es macht noch was: Deine Zinserträge werden entweder pauschal mit 25% versteuert, oder zu deinem zu versteuernden Einkommen hinzu gerechnet und darüber versteuert - je nachdem, was günstiger für dich ist. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 20.000€ wird jeder weitere Euro mit >25% versteuert, wenn du also darunter liegst, zahlst du weniger Steuern auf deine Zinseinnahmen - also, auf den Teil über dem Freibetrag von 1000€.

Das ist im Grunde richtig, aber ich möchte noch auf zwei Dinge hinweisen:

  1. Wenn der persönliche Steuersatz unter 25% liegt, kann man die Angabe in der Steuererklärung auch gleich bleiben lassen. Siehe auch
  1. Sofern es sich um stinknormale Guthabenzinsen handelt, braucht man keine Steuerbescheinigung. Man addiert einfach die über das Jahr gezahlten Zinsen, die abgeführten Steuern und den abgeführten Solidaritätszuschlag auf und trägt die Beträge einfach in die entsprechenden Felder ein. Selbst bei „ganz normalen“ Dividenden oder Anleihezinsen ist die Steuerbescheinigung eher entbehrlich.
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Ist es nicht umgekehrt: Wenn der persönliche Steuersatz kleiner 25% ist, lohnt es sich die Kapitalerträge, sofern sie mehr als 1000€ betragen, anzugeben? Zumindest verstehe ich die Erklärung von @sweber so.

Ja, natürlich. Vielen Dank für den Hinweis. Ich hatte den Satz mehrfach umgebaut und am Ende versehentlich genau die falsche Variante stehen lassen.

Vielen Dank @Christa, @sweber, @C_Punkt und @Axurit!
Ihr habt mir sehr weitergeholfen :slight_smile:

Schöne Grüße
mundraub

Ich hätte zu diesem Thema eine hypothetische Frage:

Nehmen wir an, ein Sparer (Single) hat Konten bei drei verschiedenen Banken. Der Sparer stellt bei allen drei Banken den vollen Freistellungsauftrag über 1000€. Bei jeder Bank erwirtschaftet der Sparer jeweils 1500 € Zinsen, also insgesamt 4500€. Nach Abzug des Freibetrags müssten hier also Kapitalerträge in Höhe von 3500€ versteuert werden. In diesem Fall führt jede Bank jedoch nur für 1500€-1000€ = 500€ alle anfallenden Abgaben ab (Kapitalertragssteuer, Soli, ggf. Kirchensteuer). Das heißt erstmal werden nur 3×500€ = 1500€ versteuert und nicht die vollen 3500€. Natürlich gibt der Sparer im Folgejahr eine Steuererklärung ab und gibt die Kapitalerträge an, damit die noch nicht gezahlten Abgaben noch entrichtet werden. Wäre das in Ordnung? Oder hat das Finanzamt etwas dagegen?

Wenn es Geld zu spät erhält? Natürlich hat das Finanzamt etwas dagegen. Deswegen gibt es ja auch so etwas wie Steuervorauszahlungsbescheide für Vermieter, zum Beispiel.

Die Kreditinstitute melden die Inanspruchnahmen von Freistellungsaufträgen an das Bundeszentralamt für Steuern. Übersteigt der Betrag 1000 Euro j Steuerpflichtigem, wird das an das zuständige Finanzamt weitergereicht. Kommt das einmal bzw. zum ersten Mal vor, wird der nächste Steuerbescheid einen entsprechenden Hinweis enthalten. Da alle, die ich kenne und die das mal betraf, anschließend ihre Freistellungsaufträge neu verteilten, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen, was passiert, d.h. wie lange sich das Finanzamt ohne Konsequenzen über den Tischziehen lässt, aber so richtig humorvoll und langmütig ist das Finanzamt im Allgemeinen ja nicht.

Wenn man das erste mal ertappt wurde und schon in den Vorjahren den Freibetrag zu hoch ausschöpfte, wäre es wohl am besten, die Steuerbescheinigungen der Vorjahre ans Finanzamt schicken, um Korrektur der betreffenden Steuerbescheide bitten und so eine strafbefreite Selbstanzeige erstatten.

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Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Ich bin mir bei deinem letzten Absatz nicht ganz sicher, was gemeint ist:

In dem von mir geschilderten hypothetischen Fall würde ja der Sparer im Folgejahr eine Einkommensteuererklärung abgeben, in dem dann auch die Kapitalerträge korrekt und in vollem Umfang angegeben werden. Entsprechend dieser Einkommensteuererklärung erginge dann ein korrekter Steuerbescheid, der die Nachzahlung von Kapitalertragssteuer, Soli und Kirchensteuer beinhaltet. Daher verstehe ich gerade nicht, was genau du meinst mit

Die Steuerbescheide wären doch sämtlich korrekt, was würde da korrigiert werden?

Damit waren die Fälle gemeint, bei dem man in den Vorjahren versehentlich die Kapitalerträge nicht korrekt angegeben hat und auch die Information des Finanzamtes durch das Bundeszentralamt für Steuern noch nicht erfolgte und die Sache jetzt erst (also mit einem aktuellen Steuerbescheid) aufgeflogen ist. In einem solchen Fall wären dann die alten Steuererklärungen nicht korrekt gewesen und weiteren „Problemen“ könnte man dann durch die beschriebene Selbstanzeige vorbeugen.

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Mir wurde vom entsprechenden Institut kommuniziert, ich solle keine Summen eintragen, sondern „wird von Amts wegen mitgeteilt“. (Wenn ich das richtig erinnere deswegen, weil zum Zeitpunkt der Steuererklärung noch keine steuerlichen Ergebnisse des Instituts vorlagen.)
Das habe ich gemacht und das FA hat das umgesetzt.

Wäre das nicht der sichere Weg oder übersehe ich etwas?

Jetzt habe ich verstanden, danke.

Als Egänzung und Bestätigung des bisher Gesagten:

Das ist schon verboten. Hier der Antrag der Postbank:

Auszug:

So etwas lässt sich in der Regel jede Bank bestätigen, und das musst du unterschreiben. Insofern …

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Und weil die Strafen, die Banken wegen falsch gesetzter Kreuze bzw. falsch ausgefüllter Formulare viel höher sind als die Lappalien, die die Finanzbehörden im Repertoire haben, ist das natürlich das schlagende Argument. Oder halt irgendetwas von dem ganzen Zeug, das in den 13 Artikeln zuvor geschrieben wurde.

:roll_eyes: Nur für den eigentlich ausgeschlossenen Fall, dass es dir entgangen ist: Es ging doch gar nicht um die ursprüngliche Frage, die ich übrigens recht früh beantwortet hatte, sondern um die hypothetische Frage von @Julius. Dafür noch ein Auszug vom obigen Link:

Es geht also mitnichten nur um deine alberne Anmerkung, dass

Oder wo genau habe ich etwas geschrieben, dass die Bank ihn bestrafen würde? Hier dein Lieblingsemoji, extra für dich! :woman_facepalming:

Die bereits beantwortet war. Aber zugegebenermaßen noch nicht von jedem.

„Insofern“? Was soll das bedeuten? Dass man nicht den vollen Betrag mehrfach verteilen darf oder generell nicht mehr als eben den einem zustehenden Freibetrag? Ja, stimmt. Aber nicht, weil die Kreditinstitute das nicht wollen oder weil das auf einem Formular von denen steht, sondern weil der Staat das aus irgendeinem, „völlig unklaren Grund“ nicht möchte.

Und weil der Staat das nicht möchte und gleichzeitig will, dass jeder, der so einen Freistellungsauftrag ausfüllt, das auch weiß, gibt es ein amtlich vorgeschriebenes Muster für diese Freistellungsaufträge und weil in diesem Muster auch die Erklärung, die Du da zitiert hast, vorkommt, steht sie auch auf dem Formular - und eben nicht, weil die Kreditinstitute den Satz so toll finden.

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