Hallo liebe Leser und Leserinnen,
ich habe eine Frage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Aktuell sitze ich vor meiner Steuererklärung für das Jahr 2019 (die ich zum ersten Mal mache) und ich habe festgestellt, dass sich die Zeiträume samt Steuerklassen in einer Konstellation überlappen.
Für Arbeitgeber AB war ich vom 14 Juni bis 23 Juni als kurzzeitig beschäftigt tätig (ohne sozialversicherungspflichtig zu sein) in der Steuerklasse 1 . In der Lohnsteuerbescheinigung bin ich vom 1 Juni bis 30 Juni angemeldet.
Für Arbeitgeber CD war im Juli und August tätig als sozialpflichtiger Arbeitnehmer. Der Vertrag ging allerdings vom 27.6 bis 27.8 und laut Lohnsteuerbecheinigung war ich vom 14 Juni bis 27 August in der Steuerklasse 1 gemeldet.
Obwohl ich für Arbeitgeber AB nur im Juni tätig war und für Arbeitgeber CD nur im Juli und August habe ich vom 14 Juni bis 30 Juni zweimal die Steuerklasse 1.
Gehe ich richtig davon aus, dass ich dann für diesen Zeitraum für eine Beschäftigung einfach Steuern drauf zahlen muss, da man ja nicht parallel in Steuerklasse 1 sein kein, sondern eine Tätigkeit davon Steuerklasse 6 sein muss?
Wird das automatisch für die Beschäftigung gemacht, wo ich weniger verdient habe oder kann es sein, wenn ich Pech habe, dass mir das für die Beschäftigung mit höherem Verdienst abgezogen wird ? Kann ich die Situation noch irgendwie zu meinem Gunsten auslegen oder wird alles automatisch passieren? Oder gibt es da eine Sonderreglung bei kurzfristigen Beschäftigungen?
Ich bedanke mich herzlich für eure Hilfe und euer Engagement.
Es grüßt
Constance