Steuererklärung: Umzugspauschale / Umzugskosten in EÜR

Hallo,
ich hatte grade einen Umzug und wollte fragen, wie ich das Steuerlich geltend mache. Folgende Rahmenbedingung:

  • Ich wohne mit meiner Lebensgefährtin zusammen (Wir werden dieses Jahr heiraten)
  • Ich habe meine Praxis (Freiberuflich zusätzlich zum Angestelltenverhältnis) mit in das neue Haus genommen
  • Wir sind nicht aus beruflichen Gründen umgezigen
  • Wir haben einen Teil des Umzuges vom Umzugsunternehmen leisten lassen

Es gibt Umzugspauschalen für Ehepartner (1.528 Euro) - kann ich die einfach (wie es der Name sagt) pauschal ansetzen ohne die Rechnung des Umzugsunternehmen einzureichen?

Kann ich einen Teil der Rechnung in der EÜR für die freiberufliche Tätigkeit reinrechnen?

Wie trenne ich Privat (Pauschale) und freiberuflich (Rechnung) voneinander? Geht das? Macht das Sinn?

Vielen Dank im Voraus

Hier noch eine Zusatzfrage:

Umzug war im April, Hochzeit im Juni. Kann man trotzdem die Pauschale für Verheiratete geltend machen?

Hallo!

Hervorhebung durch mich

Dann kannst du keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.

Nein, da keine berufliche Veranlassung vorliegt.

Das wäre im Detail zu prüfen, aber tendenziell eher nicht. Aber vielleicht ginge ein Teil der Umzugskosten mit in die Arbeitszimmerkosten rein.

Was geht, ist haushaltsnahe Dienstleistung (Rechnung des Umzugsunternehmens), sofern (woran es häufig scheitert) nicht bar bezahlt wurde.

Schöne Grüße!

Guter Hinweis. Da frage ich mal nach: Wäre Kartenzahlung vor Ort nicht auch eine Überweisung, weil unbar und es darüber eine Buchung gibt ?

Kartenzahlung reicht völlig aus.

Barzahlung könnte dem ganzen einen Strich durch die Rechnung machen? Ich habe bar gezahlt und habe dafür eine Quittung bekommen. Eine Rechnung soll laut Umzugsunternehmen in den nächsten Tagen folgen.

Lässt sich das ganze auch komplett auf die Praxis schreiben, wenn ich so arumentiere, dass ich hier was gefunden habe in dem ich leben und meiner freiberuflichen Tätigkeit nachkommen kann? Und auch noch näher an der Arbeitsstelle bin. Somit reduziere ich die angesetzten Fahrtkosten erheblich :smiley:
Als Arbeitnehmer von 1800,-€ auf 800,- €
und als Freiberufler auf 0,- €

da gibts nix zu argumentieren, eine Veranlagung zur ESt ist kein Bazar.

Wenn

und

zutrifft, dann ist das eben so.

Schöne Grüße

MM