Steuererklärung/Verlustvortrag - welche Pauschalen gibt es?

Hallo zusammen,
ich gehe gerade meine Steuererklärung bzw. meine Verlustvorträge insgesamt rückwirkend bis 2013 (Masterstudium, Gap Year, Beruf) an. Nun kommt es leider, wie es kommen musste: Ich habe für die vergangenen sieben Jahre nicht mehr alles auf dem Schirm, finde diverse Rechnungen/Belege/Unterlagen nicht mehr und überblicke teilweise auch nicht mehr, was überhaupt alles angefallen ist, das ich evtl. steuerlich geltend machen könnte. Shame on me! :astonished: :frowning:

Jetzt frage ich mich, wie ich damit umgehen soll:

  • Was kann ich überhaupt so alles steuerlich geltend machen?
  • Gibt es Posten, für die man generell keine Belege vorlegen muss?
  • Welche Pauschalen gibt es (wo nichts nachgewiesen werden muss)?
  • Muss ich Pauschalen selbst aktiv angeben oder werden diese womöglich automatisch erfasst/berechnet?
  • Wie kann ich aus dieser doofen Situation das Beste machen?

Einmal mehr wäre ich für Tipps und Hilfe sehr dankbar! :slight_smile:

Arbeitnehmerpauschbetrag, Sparerpauschbetrag, Sonderausgabenpauschbetrag. Ansonsten gibt es ein paar Nichtbeanstandungsgrenzen, z.B. 110 € für Arbeitsmittel, aber das sind informelle, verwaltungsinterne Regelungen.

Die genannten Pauschalen werden nur bis zur Höhe der Einnahmen angesetzt, helfen also nicht, wenn man einen Verlust generieren möchte.

Bei den Überschusseinkünften muss man die Ansätze glaubhaft machen können, das geht auch mal ohne Belege. Aber bei Studentenfällen und sieben Jahre zurück sind die Finanzämter erfahrungsgemäß ziemlich kleinlich. Somit werden großzügige Schätzungen wohl eher schwierig durchzubekommen sein.

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Vielen Dank für die Antwort! :slight_smile:

Arbeitnehmerpauschbetrag, Sparerpauschbetrag, Sonderausgabenpauschbetrag. Ansonsten gibt es ein paar Nichtbeanstandungsgrenzen, z.B. 110 € für Arbeitsmittel, aber das sind informelle, verwaltungsinterne Regelungen.

Ist diese Liste schon vollständig? Oder gibt es noch weitere Pauschalen oder „informelle Nichtbeanstandungsgrenzen“?

Die genannten Pauschalen werden nur bis zur Höhe der Einnahmen angesetzt, helfen also nicht, wenn man einen Verlust generieren möchte.

Das verstehe ich nicht ganz. Heißt das, ich kann bei einem Verlustvortrag z.B. meinen Weg zur Uni nicht geltend machen?

Bei den Überschusseinkünften muss man die Ansätze glaubhaft machen können, das geht auch mal ohne Belege. Aber bei Studentenfällen und sieben Jahre zurück sind die Finanzämter erfahrungsgemäß ziemlich kleinlich. Somit werden großzügige Schätzungen wohl eher schwierig durchzubekommen sein.

Okay, das heißt wohl, für meine Studienzeit ist ohne passende Belege eher weniger zu holen?

Danke!

Die Wege zur Uni können im Rahmen der Enfrenungspauschale geltend gemacht werden, 30 Cent pro Entfernungskilometer (kürzeste Straßenverbindung, einfach Strecke) oder ersatzweise mit den Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel, das ist aber bei Semesterticket meistens witzlos.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag kann angesetzt werden bis zur höhe der Einnahmen, höchstens 1.000 €, dann entfällt jedoch der Einzelansatz der Werbungskosten. Musst du dich aber nicht drum kümmern, macht das Finanzamt automatisch.