Hallo zusammen,
bisher habe ich noch keine Steuererklärung gemacht und möchte das nun nachholen. Kurz zusammengefasst meine Situation:
- 2013 bis Anfang 2016: Masterstudium
- Mitte 2016 bis Mitte 2017: Gap Year (kein Studium, keine Arbeit, kein ALG/HartzIV)
- ab Mitte 2017 bis heute: normale Arbeit
Regulär kann ich die Steuererklärung ja bis 4 Jahre rückwirkend, also bis Ende 2020 für bis inkl. 2016 machen. Soweit, so gut. Nun habe ich gelesen, dass man einen „Verlustvortrag“ sogar auch bis zu 7 Jahre rückwirkend machen kann (also bis Ende 2020 für bis inkl. 2013). Das würde bei mir ja gut passen, weil ich in dieser Zeit mein Masterstudium absolviert habe, wobei meine Ausgaben meine Einnahmen deutlich überstiegen haben. Dabei ist mir aber noch so einiges unklar und ich habe viele Fragen…
- Stimmen meine obigen Überlegungen bzgl. des Verlustvortrags so und macht das in meiner Situation Sinn, das rückwirkend bis 2013 zu machen? Kann/darf ich das überhaupt?
- Was genau ist ein „Verlustvortrag“ eigentlich überhaupt und wie reiche ich den ein? Ist das eine ganz normale Steuererklärung, bei der für das Jahr eben unterm Strich ein Verlust steht? Oder ist das ein ganz eigener Vorgang, separat von der Steuererklärung?
- Kann ich das auch online bzw. über ELSTER machen?
- In welcher Reihenfolge sollte ich meine Verlustvorträge bzw. Steuererklärungen am besten beim Finanzamt einreichen? Chronologisch von 2013, 2014, 2015, 2016 (Verlustvorträge) und dann eben 2017, 2018 bis 2019 (Steuererklärungen)? Oder parallel den ersten Verlustvortrag (2013) und die erste Steuererklärung (2016 bzw. 2017)?
- Macht es Sinn, mit einem Verlustvortrag bzw. einer Steuererklärung bewusst noch länger zu warten? Beispielsweise bis ich Rückmeldung vom Finanzamt zu der zuerst eingereichten Steuererklärung/Verlustvortrag erhalten habe? Oder aus finanziellen Gründen (ich habe gelesen, das Finanzamt muss das mir theoretisch geschuldete Geld gut anlegen)?
- Mit welchen Rückmelde-Zeiträumen vom Finanzamt muss ich denn so rechnen? Wenn ich in den nächsten Wochen z.B. den Verlustvortrag für 2013 und/oder die Steuererklärung für 2016/2017 einreiche, bis wann ist das dann so bearbeitet bzw. bekomme ich Rückmeldung?
Viele Fragen, viele Fragezeichen…
Tausend Dank für eure Hilfe!
LG Landi