Ich bin seid einem Jahr Rentnerin,und bekomme 780€Rente.lch verdiene noch 870€brutto dazu. Meine Frage : Muss ich eine Steuererklärung machen
Hallo!
Bei Vorliegen nichtselbständiger Einkünfte und einer Rente, im Zweifel ja, selbst wenn die Steuer bei 0 bleibt. Möglicherweise ergibt sich sogar eine Erstattung.
Rein praktisch kann man auch abwarten, ob man aufgefordert wird. Aber jetzt prügeln gleich ein paar andere Teilnehmer auf mich ein, die Gerüchte über den Verspätungszuschlag gehört haben.
Schöne Grüße!
werde ich in ein paar Tagen, Wochen oder Monaten (je nachdem, wie heftig das FA München 147/ grad übelastet ist) experimentell bestätigen oder zerstreuen können. Ich habe nach Absprache eines von meinen Schwarz-Mandaten (mit einer kleinen Nachzahlung bei Veranlagung) extra am 10.08. übermittelt, um mal zu sehen, was da dran ist.
Schöne Grüße
MM
Wie wird ein Job denn versteuert, wenn man hauptberuflich Rente kriegt?
Wird der nicht mit Steuerklasse VI versteuert?
Falls ja, finde ich es aber dringend angeraten, eine Steuererklärung zu machen.
Rente von 780 Euro? Darf ich fragen wie lange du eingezahlt hast?
Mache doch einfach eine Steuererklärung über ELSTER Online. Ist wirklich sehr einfach.
Alles Gute!
Der automatisierte Verspätungszuschlag erfolgt ohnehin erst nach 14 Monaten, also musst du bis zum 10.03.2020 warten!
Servus,
nein - die Lohnsteuerklassen spielen nur eine Rolle, wenn jemand nicht zur ESt veranlagt wird. D.h. bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern und bei Arbeitnehmern, die keine anderen als N-Einkünfte haben, wenn die Lohnsteuer nicht nach Klasse III, V oder VI einbehalten worden ist.
In allen anderen Fällen hat der Lohnsteuerabzug egal nach welcher Steuerklasse keinen Einfluss auf die Höhe der Einkommensteuer.
Eine etwas konkretere Rechnung ließe sich aufmachen, wenn bekannt wäre, bei welchem Lebensalter die Rente erstmals bezogen wurde und in welchem Jahr das war. Im übrigen sehen die Zahlen aber sehr nach einer festzusetzenden ESt von Null aus.
Schöne Grüße
MM
Das ist vollkommen überflüssige Neugier, weil für die Besteuerung ohne jeden Belang.
Schöne Grüße
MM
Ja schon - mir ging es um ganz was anderes, und Dir bei der Bemerkung
wohl auch - dass nämlich die Rede geht, zusammen mit dem (formal) späteren Termin hätten die Finanzverwaltungen 2019ff vor, Verspätungszuschläge ganz systematisch überall dort festzusetzen, wo sie dürfen.
Schöne Grüße
MM
Schau dir meine Frage nochmal an: DARF ich fragen wie lange du eingezahlt hast?
Darf ich jetzt also nicht mal fragen, ob ich eine Frage fragen darf? Das hat übrigens nichts mit persönlicher Neugier zu tun, sondern ist durchaus von gesamtgesellschaftlichen Interesse. Wie lange muss meine Frau, meine Tochter und mein Sohn, mein Bruder, meine Schwägerin, mein/e Nachbar*in einzahlen, um eine Rente von 780 Euro zu erhalten?
Das war absolut kein Angriff gegen den/die Fragesteller*in!
Habe ich zum Topic keine passende Antwort geliefert? Doch, denn ELSTER Online ist schnell eingerichtet und ist wesentlich effektiver, als die Antworten von euch „Experten“. Du hast sogar fertig gebracht nicht mal eine Antwort zu liefern, sondern hast nur die anderen Antworten kommentiert.
Das ist nicht von der Dauer abhängig - zumindest nicht alleine. Und jemand, der heute eine Rente erhält, hat unter völlig anderen Bedingungen eingezahlt, d.h. seine Auskunft nützt Dir selbst dann nichts, wenn er Dir den Verlauf seines Versicherungskontos verrät.
Und last, but not least, geht es in diesem Thread um die Besteuerung von Bezügen eines Rentners und nicht um die Anwendung der §§ 64ff SGB 6, so wie sie aktuell gelten.
Wenn Du Dich nicht mit der Rentenformel beschäftigen willst (das kann ich verstehen, ich mag das auch nicht), könntest Du Dir mal die Briefelein zeigen lassen, die Deine Frau, Deine Tochter, Dein Sohn etc. jedes Jahr im Frühjahr von der Rentenversicherung bekommen, und in denen eine Prognose zu ihren Altersrenten steht. Nicht verwirren lassen - die Anmerkung, dass es auch noch viel mehr werden könnte, ersatzlos streichen.
Schöne Grüße
MM
Quackquackquackquackquack…!
Ich schreib jetzt extra für Dich ein bissele langsamer, damit Du auch mitkommst. Und jetzt uffbasse, jetzt kommts:
Jetzt vielleicht?
Alla dhonn
MM
Super! Ich soll mich mit §§ 64ff SGB 6 auseinandersetzen, aber die Anmeldung bei ELSTER ist zu kompliziert für den Fragesteller?
Das ist unterschiedlich, da die Rente nicht nur von der Dauer der Einzahlungen, sondern auch von der Höhe sowie von weiteren Faktoren abhängig ist. In der Tendenz gilt, wer einen Rentenpunkt jährlich einzahlt, muss nur halb so lange einzahlen, wie derjenige, der nur einen halben Rentenpunkt jährlich einzahlt. Um aber eine Vorstellung zu erhalten, kannst du einfach mal nach dem Eckrentner googeln.
Das ist immer noch ein Kommentar und keine Antwort. Und zwar an mich und nicht an den Opener.
Übrigens solltest du dich vielleicht mal mit Psychologie und Sozialverhalten auseinandersetzen. Ich kann dir dazu das Buch „Wie man Freunde gewinnt“ von Dale Carnegie empfehlen.
Danke für deine Antwort und den Link!
Die ist für den Fragesteller, wie bereits ausführlich erläutert wurde, so überflüssig wie ein Kropf, wenn die festzusetzende ESt Null beträgt und keine Aufforderung zur Abgabe der ESt-Erklärung erfolgt.
Der ganze elendige Zirkus mit ungefähr vier Schritten bis zum funktionierenden Zugang mit Authentifizierung ist übrigens sehr viel komplexer und vor allem mühsamer und lästiger als das Verständnis, das notwendig ist, um hier im gegebenen Fall zu sehen, dass die festzusetzende ESt annähernd sicher Null sein wird.
Und selbstverständlich braucht ein Rentner die Authentifizierung (plus ein weiteres, lästiges und ziemlich dümmlich beschriebenes Verfahren, damit er überhaupt die Erlaubnis bekommt, Daten (die blödsinnigerweise „Belege“ heißen, obwohl es keine sind) abzufragen. Es ist nämlich für einen Laien so gut wie unmöglich, aus seinen Rentenbescheiden den steuerpflichtigen Anteil seiner Rente zu destillieren und auch kaum möglich, daraus die Zahlenwerte zu erkennen, die in die Steuererklärung müssen - deswegen sind ausgerechnet Rentner typische Kandidaten für die „vorausgefüllte“ Steuererklärung, die eigentlich ganz pfiffig ausgedacht ist, aber offensichtlich von Verwaltungsbeamten umgesetzt und getextet ist, die sich als für den Fronteinsatz untauglich erwiesen haben. Bodensatz mit Sockenhaltern und Ärmelschonern, sozusagen.
Das kommt drauf an, wie genau Du wissen willst, wie hoch die Renten Deiner Familienmitglieder voraussichtlich sein werden. Es genügt für eine ungefähre Einschätzung wie bereits ausführlich erläutert völlig, wenn man die jedes Jahr im Frühjahr von der DRV verschickten Briefelein nicht gleich wegwirft, sondern zuerst liest.
Jedenfalls sollst Du nicht einem Rentner, der niemandem was getan hat, Fragen stellen, die in dem Zusammenhang, den er als Fragesteller definiert hat, vollkommen überflüssig sind. Damit entsteht nämlich bei ihm der Eindruck, die Versicherungsdauer in der RV hätte irgendeinen hochkomplizierten Einfluss auf die Besteuerung seiner Rente.
Ach, wenn wir bei Lektürempfehlungen sind - zu solchen Verwirrspielchen, die Du in Deiner Ichsucht hier veranstalten wolltest, hab ich auch einen hübsche Literaturtipp: Ego von Umbilicus, „Mit dem ICE durch die Kinderstube“.
Schöne Grüße
MM
Du schwallst.
Außerdem machst Du viel mehr Rechtschreibfehler als ich.
Grüße
MM
Nein, selbstverständlich nicht. Nur, wenn zwei Arbeitsverhältnisse vorliegen oder wenn kein ELStAM-Abruf möglich ist.
Aufforderung zur Straftat?