Hallo Karl,
jein.
Bei der ESt-Erklärung, von der @Nikki1994 schreibt, geht es nicht um den Besitz, sondern um die Einkünfte aus dem Vermögen. Wenn z.B. im Mai eine Dividende aus Wertpapierbesitz ausgeschüttet worden ist, der im September verkauft worden ist, also zum Zeitpunkt des Entstehens der ESt am 31.12. nicht mehr im Besitz des Steuerpflichtigen war, hat das auf die Berücksichtigung der Dividende bei der Veranlagung zur ESt keinen Einfluss.
@Nikki1994 und alle, die ihm hier Ratschläge geben, tun also gut daran, ganz stur und fantasielos zu trennen:
- ESt - bezieht sich auf steuerpflichtige Einkünfte.
- ERbSt - bezieht sich auf Schenkungen unter Lebenden und Erwerbe von Todes wegen
- VSt (derzeit ausgesetzt) - bezieht sich auf das Vermögen eines Steuerpflichtigen
Wenn ganz allgemein von „Steuererklärung“ die Rede ist, bezieht sich das bei natürlichen Personen immer auf die ESt-Erklärung. Man tut gut daran, das Thema ERbSt und vor allem das nur noch akademisch existierende Thema VSt weit weg außen vor zu lassen, wenn man sich das erste Mal mit der ESt beschäftigt. Scheuklappen anlegen bzw. aufstecken und dann stur an allem vorbei schauen, was Eigentum, Besitz, Vermögen, Eigentumsübergang usw. heißt - hat für die ESt keine Bedeutung.
Schöne Grüße
MM